Stand: 13. Februar 2026
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für die Nutzung der FinanceFarm-Plattform, der FinanceFarm-App und der damit verbundenen Dienstleistungen
Stand: 13.02.2026
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) regeln die Nutzung der digitalen Infrastruktur der FinanceFarm AG (inklusive Mobile-App, Website, Investor-Dashboard sowie sämtlicher angebundener Module; zusammen die „Plattform“) sowie die Inanspruchnahme der darüber angebotenen Funktionen und Dienstleistungen.
Die FinanceFarm AG betreibt eine appbasierte Infrastruktur zur strukturierten Abwicklung von Deals rund um reale Sachwerte („Non-Bankable Assets“). Die Plattform ermöglicht insbesondere die Strukturierung und Abwicklung von Erwerbs-, Halte-, Vermarktungs- und Exit-Prozessen sowie die technische Abbildung von Miteigentumsanteilen und deal-spezifischen Rechten über tokenisierte Einheiten (z.B. NFT- und Child-NFT-Strukturen) und über vertragliche Co-Investment-Mechanismen. Die massgeblichen Bedingungen eines Deals (einschliesslich Abwicklungslogik, Kosten, Vergütung, Gutschrift- und Ausschüttungslogik sowie allfälliger Rückkaufmechaniken) ergeben sich aus den jeweils innerhalb der Plattform ausgewiesenen Deal-Parametern und der deal-spezifischen Dokumentation.
Soweit ein Deal eine technische Abwicklung vorsieht, können Zuweisungen, Sperrstatus, Settlement und Claim-Prozesse durch Smart-Contract-Logiken und Wallet-Strukturen unterstützt werden. Ausschüttungen, Gutschriften und Auszahlungen erfolgen jedoch erst, wenn die in diesen AGB und in der deal-spezifischen Dokumentation vorgesehenen Voraussetzungen erfüllt sind, insbesondere wenn ein revisionssicherer Zahlungseingang gemäss den Regelungen zu Deal-Konten und Zahlungsflüssen vorliegt (vgl. Ziff. 7).
Diese AGB richten sich an alle Nutzerinnen und Nutzer der Plattform, insbesondere Verkäuferinnen und Verkäufer („Verkäufer“), Käuferinnen und Käufer („Käufer“), Investoren („Investoren“) sowie sonstige registrierte oder nicht registrierte Besucherinnen und Besucher (zusammen „Nutzer“).
Bei deal-bezogenen Kauf- und Verkaufgeschäften handelt die FinanceFarm AG gemäss den in diesen AGB vorgesehenen Stellvertretungs- und Mandatsregeln als beauftragte Stellvertreterin der Käufer bzw. Miteigentümer und wickelt Kauf, Exit und Settlement gemäss den Deal-Parametern ab (vgl. insbesondere Ziff. 3.6 sowie Ziff. 7 bis 9).
Sofern einzelne Leistungen (z.B. Lagerung, Transport, Versicherung, Treuhand-, Identifikations- oder Zahlungsdienstleistungen) durch Drittanbieter erbracht werden, gelten ergänzend deren Bedingungen. Soweit nicht ausdrücklich anders festgehalten, ist die FinanceFarm AG in diesen Fällen nicht Vertragspartei der Drittleistung; es gelten insbesondere die Regelungen zu Drittleistungen und durchlaufenden Kosten (vgl. Ziff. 11.2) sowie zu Drittanbietern (vgl. Ziff. 17.4).
1.1 „FinanceFarm AG“: FinanceFarm AG mit Sitz in der Schweiz als Betreiberin der FinanceFarm-Infrastruktur und als Anbieterin der in diesen AGB beschriebenen Leistungen. Soweit in diesen AGB vorgesehen, handelt die FinanceFarm AG bei deal-bezogenen Kauf- und Verkaufgeschäften als beauftragte Stellvertreterin der Käufer bzw. Miteigentümer und wickelt Kauf, Exit und Settlement gemäss den deal-spezifischen Parametern ab (vgl. insbesondere Ziff. 3.6, Ziff. 7 bis 9).
1.2 „FinanceFarm-Infrastruktur“ oder „Plattform“: Gesamtheit der digitalen Komponenten der FinanceFarm AG, insbesondere App, Website, Investor-Dashboard, Schnittstellen (z.B. APIs), Smart-Contract-Interfaces sowie sämtliche Updates, Erweiterungen, Sicherheitsmechanismen und technischen Anpassungen.
1.3 „Non-Bankable Assets“: Reale Sachwerte, die typischerweise nicht bankfinanzierbar sind und deren Bewertung, Dokumentation und Vermarktung besondere Marktkenntnisse erfordert, z.B. Kunstwerke, Uhren, Sammlerstücke, Design-Objekte, Classic Cars oder vergleichbare Güter.
1.4 „Deal“ oder „Transaktion“: Ein einzelnes, von der FinanceFarm AG strukturierte und über die FinanceFarm-Infrastruktur abgewickelte Geschäft rund um Erwerb, Haltephase, Vermarktung/Exit und Abrechnung eines bestimmten Non-Bankable Assets. Der Deal umfasst insbesondere die deal-spezifische Dokumentation und die innerhalb der Plattform ausgewiesenen Deal-Parameter (vgl. Ziff. 2, Ziff. 7 bis 9).
1.5 „Deal-Parameter“: Die für einen konkreten Deal innerhalb der FinanceFarm-Infrastruktur ausgewiesenen und bestätigten Bedingungen, insbesondere zur Struktur (z.B. Strategie), Abwicklung (z.B. Escrow/Deal-Konto, Settlement), Rückkaufmechaniken (soweit vorgesehen), Vergütungs- und Kostenlogik, Gutschriften, Ausschüttungslogik sowie Claim-Prozess. Deal-Parameter sind für die Abwicklung massgeblich und werden deal-spezifisch dokumentiert (vgl. Ziff. 2, Ziff. 7 bis 11).
1.6 „Tokenisierte Einheit“: Jede digitale Abbildung einer Beteiligung oder eines Anspruchs im System (z.B. NFT, Child-NFT oder vergleichbare Token-Struktur), die innerhalb der FinanceFarm-Infrastruktur zur technischen Abbildung von Miteigentumsanteilen, Rechten, Sperrstatus oder Abwicklungszuständen verwendet wird. Tokenisierte Einheiten dienen der technischen Zuordnung und Abwicklung und sind nicht automatisch mit Effekten oder anderen Finanzinstrumenten gleichzusetzen; die rechtliche Einordnung richtet sich nach der deal-spezifischen Dokumentation und dem anwendbaren Recht.
1.7 „Miteigentumsanteil“: Der Anteil eines Nutzers an einem Deal bzw. am zugrunde liegenden Asset, wie er innerhalb der FinanceFarm-Infrastruktur über tokenisierte Einheiten und die zugehörigen Deal-Parameter technisch abgebildet und verwaltet wird. Mit dem Erwerb von Miteigentumsanteilen erteilt der Nutzer der FinanceFarm AG das Mandat zur deal-gemässen Abwicklung, insbesondere zum Exit/Verkauf an Dritte gemäss Ziff. 3.6 sowie den Ziff. 7 bis 9.
1.8 „Wallet“: Vom Nutzer verwendete, kompatible digitale Wallet-Adresse, über welche tokenisierte Einheiten gehalten, zugewiesen und Ansprüche über den Claim-Prozess abgewickelt werden können. Der Nutzer ist für Einrichtung, Verwaltung und Sicherheit der Wallet verantwortlich (vgl. Ziff. 6).
1.9 „Smart Contract“: Ein auf einer EVM-kompatiblen Blockchain implementierter Programmcode, der definierte Status-, Sperr-, Zuweisungs- und Abwicklungslogiken technisch abbilden kann (z.B. Emission/Zuordnung tokenisierter Einheiten, Sperrstatus, Settlement, Claim-Prozess, Ausschüttungs- oder Gutschriftlogik), soweit ein Deal eine on-chain Abwicklung vorsieht (vgl. Ziff. 6 und Ziff. 7).
1.10 „KYC/AML“: Identifikations-, Know-your-customer- und Geldwäscherei-Prüfprozesse nach anwendbarem Recht sowie nach den innerhalb der FinanceFarm-Infrastruktur umgesetzten Compliance- und Risikoprozessen, einschliesslich Sanktions- und PEP-Prüfungen sowie Herkunft der Mittel, soweit erforderlich (vgl. Ziff. 5).
1.11 „Rotationsstrategien“: Von der FinanceFarm AG definierte Zeit- und Strukturmodelle zur Steuerung von Haltedauer und Exit-Prozess eines Assets (z.B. D-3, D-6, D-9) sowie ergänzende Modelle wie die Buy-Back-Option. Die konkrete Ausgestaltung ergibt sich aus den jeweiligen Deal-Parametern und der deal-spezifischen Dokumentation (vgl. Ziff. 8).
1.12 „Buy-Back-Option“: Eine deal-spezifisch vorgesehene Option bzw. Struktur, bei der eine Rückkaufmechanik oder ein Rückkaufprozess vorgesehen sein kann. Voraussetzungen, Laufzeit, Abwicklungslogik und allfällige Bedingungen ergeben sich aus den Deal-Parametern und der deal-spezifischen Dokumentation (vgl. Ziff. 8.6 sowie Ziff. 9).
1.13 „Escrow-/Deal-Konto“: Für einen Deal verwendete, von übrigen Zahlungsströmen abgegrenzte Zahlungs- und Buchungsstruktur zur Trennung und Zuordnung von Ein- und Auszahlungen pro Deal. Die Escrow-/Deal-Konto-Logik, Zwischenhaltungen, Freigaben und Ausschüttungsbedingungen ergeben sich aus den Deal-Parametern und Ziff. 7.
1.14 „Claim“ oder „Claim-Prozess“: Der innerhalb der FinanceFarm-Infrastruktur vorgesehene Prozess, mit dem ein Nutzer eine ihm gemäss Deal-Parametern zustehende Gutschrift oder Ausschüttung auslöst bzw. geltend macht, soweit die in Ziff. 7.3 genannten Voraussetzungen erfüllt sind und der Deal eine entsprechende technische Abwicklung vorsieht.
2.1 Geltungsbereich: Diese AGB gelten für sämtliche Interaktionen mit der FinanceFarm-Infrastruktur (Webseite, App, Investor-Dashboard und zugehörige Funktionen) sowie für sämtliche Leistungen und Prozesse der FinanceFarm AG, die über die FinanceFarm-Infrastruktur initiiert, angeboten, unterstützt oder abgewickelt werden. Sie gelten unabhängig davon, ob der Nutzer als Verkäufer, Käufer oder Investor auftritt. Ergänzend gelten je nach Funktion insbesondere die Bestimmungen zu Registrierung und Zugang gemäss Ziff. 4, zu KYC/AML gemäss Ziff. 5 sowie zu Deal-Abwicklung und Zahlungsflüssen gemäss Ziff. 7.
2.2 Vertragsstruktur und ergänzende Vereinbarungen (Deal-Dokumente): Für einzelne Produkte, Deals, Nutzerrollen oder Transaktionen kann die FinanceFarm AG zusätzliche Bedingungen, Dokumente oder Vereinbarungen vorsehen. Dazu gehören insbesondere deal-spezifische Bedingungen und Parameter, Zeichnungs- oder Erwerbsbestätigungen, Kaufverträge (mit oder ohne Buy-Back-Option), Rückkaufmechaniken, Treuhand- oder Deal-Konto-Regelungen, Lager-, Transport- und Versicherungskonditionen sowie Auktionsregeln oder Settlement-Regeln. Diese Zusatzbedingungen werden innerhalb der FinanceFarm-Infrastruktur angezeigt, bereitgestellt oder dem Deal zugeordnet und gelten als integraler Bestandteil des jeweiligen Vertragsverhältnisses.
2.3 Rangordnung: Bei Widersprüchen zwischen Dokumenten gilt folgende Rangordnung, soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen: (i) die deal-spezifische Dokumentation und die zugehörigen, innerhalb der FinanceFarm-Infrastruktur bestätigten Bedingungen (einschliesslich Kaufverträgen mit oder ohne Buy-Back-Option sowie Rückkauf- und Settlement-Regeln), (ii) allfällige separate Zusatzbedingungen für bestimmte Module oder Nutzergruppen (z.B. Treuhand-, Lager-, Transport- oder Auktionsbedingungen), (iii) diese AGB.
Im Übrigen gelten die Dokumente nebeneinander und ergänzen sich. Soweit Auslegung erforderlich ist, sind die Dokumente so zu verstehen, dass sie eine konsistente, deal-gerechte Abwicklung ermöglichen und den Schutz der Miteigentümeranteile sicherstellen.
2.4 Elektronischer Vertragsschluss: Der Nutzer erklärt sich mit diesen AGB sowie den jeweils deal-spezifischen Zusatzbedingungen einverstanden, indem er (i) ein Konto erstellt, (ii) eine Transaktion initiiert, (iii) eine Zeichnung oder einen Erwerb bestätigt, (iv) deal-spezifische Dokumente digital akzeptiert oder (v) die FinanceFarm-Infrastruktur nach entsprechendem Hinweis weiter nutzt. Der Nutzer anerkennt, dass Bestätigungen innerhalb der FinanceFarm-Infrastruktur (z.B. Klick-Bestätigungen, Checkbox-Akzeptanz, digitale Signaturen oder vergleichbare Verfahren) rechtsverbindlich sein können.
2.5 Änderungsvorbehalt: Die FinanceFarm AG kann diese AGB jederzeit anpassen, insbesondere zur Weiterentwicklung der Plattform, zur Risikoreduktion oder zur Einhaltung rechtlicher und regulatorischer Vorgaben. Massgeblich ist die jeweils innerhalb der FinanceFarm-Infrastruktur publizierte Fassung. Bei wesentlichen Änderungen informiert die FinanceFarm AG nach Möglichkeit über geeignete Kanäle (z.B. In-App-Mitteilung, E-Mail oder vergleichbare Mitteilungen). Die weitere Nutzung der FinanceFarm-Infrastruktur nach Inkrafttreten der Änderungen gilt als Zustimmung, soweit rechtlich zulässig. Für bereits bestätigte Deals bleiben die zum Bestätigungszeitpunkt geltenden deal-spezifischen Bedingungen massgeblich, soweit nicht eine Anpassung zur ordnungsgemässen Abwicklung, zur Risikoreduktion oder zum Schutz der Miteigentümeranteile erforderlich ist und rechtlich zulässig bleibt.
3.1 Grundsätzliches und Leistungsumfang: Die FinanceFarm AG stellt eine digitale Infrastruktur bereit, um Deals rund um Non-Bankable Assets zu strukturieren, abzuwickeln und – soweit vorgesehen – Beteiligungen von Investoren technisch abzubilden. Im Rahmen dieser Infrastruktur kann die FinanceFarm AG insbesondere das Verkäufer-Onboarding, die Erfassung und Verwaltung von Dokumenten, die Bewertung, den Ankauf bzw. Erwerb, die technische Abbildung von Beteiligungen (z.B. tokenisierte Einheiten), die Vermarktung und den Exit, die Abrechnung sowie Ausschüttungen und Gutschriften unterstützen. Art, Umfang und Verfügbarkeit einzelner Funktionen können je Deal, Nutzerrolle und Plattformstatus variieren und werden innerhalb der FinanceFarm-Infrastruktur sowie in deal-spezifischen Dokumentationen konkretisiert. Ergänzend gelten insbesondere Ziff. 4 (Registrierung, Konto, Sicherheit und Zugang), Ziff. 6 (Wallet, Smart Contracts und technische Voraussetzungen) sowie Ziff. 7 (Deal-Struktur, Escrow/Deal-Konten und Zahlungsflüsse).
3.2 Bewertungs- und Auswahllogik: Non-Bankable Assets werden nur dann in einen Deal aufgenommen, wenn nach Einschätzung der FinanceFarm AG eine evidenzbasierte Bewertung möglich ist und ein nachvollziehbares Risikoprofil besteht. Die FinanceFarm AG arbeitet nach einer konservativen Bewertungslogik, die nach professionellem Ermessen festgelegt und angewendet wird. Die Bewertung kann mehrstufig erfolgen und insbesondere Provenienz, Zustand, Dokumentationslage, Transaktionshistorie, Marktvergleichsdaten und relevante Marktsegmente berücksichtigen. Zur Unterstützung kann eine proprietäre Bewertungsapplikation oder vergleichbare Analysewerkzeuge eingesetzt werden. Der Nutzer anerkennt, dass Bewertungen und Indikationen Momentaufnahmen darstellen können und keine Zusicherung eines bestimmten Marktwerts oder eines bestimmten Exit-Ergebnisses begründen. Ergänzend gelten Ziff. 15 (Risikoaufklärung und keine Anlageberatung) sowie Ziff. 17 (Haftung, Gewährleistungsausschluss und Haftungsbegrenzung).
3.3 Rotationsstrategien und Deal-Planung: Die FinanceFarm AG kann Haltedauern und Cash-Conversion-Zyklen über Rotationsstrategien strukturieren. D-6 (rund sechs Monate) dient typischerweise als Referenzstrategie; D-9 (rund neun Monate) kann bei längeren Vermarktungsfenstern eingesetzt werden; D-3 (rund drei Monate) kann selektiv als Tailor-Made-Struktur vorgesehen werden. Ergänzend kann eine Buy-Back-Option mit einer maximalen Laufzeit von vier Monaten angeboten werden. Die jeweils anwendbaren Deal-Parameter, Abwicklungslogiken und Voraussetzungen werden für jeden Deal innerhalb der FinanceFarm-Infrastruktur ausgewiesen. Ergänzend gilt Ziff. 8 (Rotationsstrategien D-3, D-6, D-9 und Buy-Back-Option).
3.4 Technische Abwicklung und Logging: Kritische Vorgänge können innerhalb der FinanceFarm-Infrastruktur technisch unterstützt werden, unter anderem durch Smart Contracts auf einer EVM-kompatiblen Blockchain (z.B. Ausgabe und Verwaltung tokenisierter Einheiten, Sperrstatus während der Haltedauer, Abwicklung des Exits sowie Zuweisung von Ausschüttungen). Zur Nachvollziehbarkeit und Sicherheit kann ein Logging mit Zeitstempeln, Systemereignissen und Transaktionsdaten erfolgen. Die Einzelheiten zu Wallets, Smart Contracts, technischen Voraussetzungen und Risiken ergeben sich ergänzend aus Ziff. 6 (Wallet, Smart Contracts und technische Voraussetzungen) sowie Ziff. 14 (Datenschutz und Datenverarbeitung).
3.5 Auktions- und Vermarktungsfunktionen: Die FinanceFarm AG kann unterschiedliche Vermarktungswege nutzen, insbesondere über Auktionshäuser, Privatkunden, professionelle Käufernetzwerke, Leasingkunden oder – soweit angeboten – über eine In-App-Auktion. Für In-App-Auktionen können deal-spezifische Regeln vorgesehen werden, etwa Reservepreise, Kautions- oder Sicherungsmechanismen, Bieterfreigaben sowie ein deterministisches Settlement über die Plattformlogik. Die jeweils geltenden Auktions- und Abwicklungsregeln werden innerhalb der FinanceFarm-Infrastruktur und/oder in deal-spezifischen Dokumentationen ausgewiesen. Ergänzend gilt Ziff. 7 (Deal-Struktur, Escrow/Deal-Konten und Zahlungsflüsse).
3.6 Grundsatz der Stellvertretung: Bei sämtlichen deal-bezogenen Kauf- und Verkaufgeschäften rund um Non-Bankable Assets handelt die FinanceFarm AG als beauftragte Stellvertreterin der jeweils beteiligten Käufer bzw. Miteigentümer. Die FinanceFarm AG schliesst die für einen Deal erforderlichen Kauf- und Verkaufverträge sowie damit zusammenhängende, deal-notwendige Erklärungen und Handlungen im Rahmen der erteilten Mandate ab. Die jeweils anwendbaren Konditionen und Prozessschritte ergeben sich aus diesen AGB sowie aus der deal-spezifischen Dokumentation innerhalb der FinanceFarm-Infrastruktur.
3.7 Kaufabwicklung (Miteigentümer/Käufer): Für Deals mit Miteigentum schliesst die FinanceFarm AG den Kaufvertrag über das zugrunde liegende Asset stellvertretend für die am Deal beteiligten, nicht namentlich erwähnten Miteigentümer ab. Dies gilt sowohl für Kaufverträge mit als auch ohne vereinbarte Buy-Back-Option. Die massgeblichen Parameter (einschliesslich deal-spezifischer Bedingungen, Abwicklungslogik und allfälliger Buy-Back-Elemente) richten sich insbesondere nach Ziff. 7 (Deal-Struktur, Escrow/Deal-Konten und Zahlungsflüsse), Ziff. 8 (Rotationsstrategien, einschliesslich Ziff. 8.6 Buy-Back-Option) sowie – soweit Rückkaufmechaniken vorgesehen sind – nach Ziff. 9 (Rückkaufmechanik und Ertragsverteilung).
3.8 Automatische Mandatserteilung durch Erwerb von Miteigentumsanteilen: Mit dem Erwerb bzw. der Zeichnung von tokenisierten Einheiten oder Miteigentumsanteilen erteilt der Nutzer der FinanceFarm AG automatisch und verbindlich das Mandat zur Stellvertretung für die deal-bezogenen Kauf-, Abwicklungs- und Exit-Handlungen. Dieses Mandat umfasst insbesondere die Befugnis, den Kaufvertrag (einschliesslich allfälliger Buy-Back-Regelungen) stellvertretend abzuschliessen, deal-notwendige Erklärungen abzugeben, die Abwicklung über die FinanceFarm-Infrastruktur zu führen sowie den Exit und die Ausschüttungs- bzw. Gutschriftprozesse gemäss Ziff. 7 umzusetzen. Die technische Zuweisung (z.B. Wallet, Smart-Contract-Prozesse, Claim) richtet sich ergänzend nach Ziff. 6 (Wallet, Smart Contracts und technische Voraussetzungen).
3.9 Exit- und Verkaufsmandat der Käufer/Miteigentümer: Der Verkauf des Assets bzw. der Miteigentumsposition an Dritte (Exit) erfolgt aufgrund des durch die Käufer bzw. Miteigentümer erteilten Mandats an die FinanceFarm AG. Mit dem Erwerb von Miteigentumsanteilen stimmen die Käufer dem deal-spezifischen Verkaufsprozess und den innerhalb der FinanceFarm-Infrastruktur publizierten Deal-Parametern zu und beauftragen die FinanceFarm AG, den Exit strukturgemäss durchzuführen (einschliesslich Auswahl des Vermarktungskanals, Verhandlung, Abschluss des Kaufvertrags mit dem Endkäufer sowie Settlement), jeweils unter Berücksichtigung von Ziff. 3.5 (Auktions- und Vermarktungsfunktionen), Ziff. 7 (Zahlungsflüsse und Ausschüttungsbedingungen) sowie den Deal-Parametern gemäss Ziff. 8.
Der Verkäufer hat nach Abschluss des ursprünglichen Verkaufsgeschäfts grundsätzlich keine weiteren Rechte am Deal oder am späteren Exit, soweit nicht in einem Kaufvertrag mit Buy-Back-Option oder in der deal-spezifischen Dokumentation ausdrücklich etwas anderes vorgesehen ist; vorbehalten bleiben insbesondere die Mechaniken gemäss Ziff. 8.6 und Ziff. 9.
3.10 FinanceFarm als Käuferin (Selbsteintritt): Die FinanceFarm AG kann in einzelnen Fällen selbst als Käuferin auftreten, sofern dies innerhalb der FinanceFarm-Infrastruktur ausgewiesen ist und der Kaufpreis sowie die deal-spezifischen Konditionen den für Käufer publizierten Bedingungen entsprechen. Massgeblich sind die innerhalb der Plattform/App veröffentlichten Konditionen sowie die deal-spezifische Dokumentation, insbesondere gemäss Ziff. 7 (Zahlungsflüsse), Ziff. 8 (Strategien/Deal-Parameter), Ziff. 9 (Rückkaufmechanik), Ziff. 10 (Rollenmodelle) und Ziff. 11 (Gebühren und Kosten).
3.11 Nebenabreden und Drittleistungen (deal-notwendige Zusatzverträge): Die Stellvertretung und Mandatierung umfasst – soweit für den Deal erforderlich – auch den Abschluss und die Koordination von Nebenabreden und Zusatzleistungen, insbesondere im Zusammenhang mit Transport, Lagerung, Versicherung, Prüfungen, Treuhand- und Zahlungsabwicklung. Solche Leistungen können durch Drittanbieter erbracht werden. Es gelten ergänzend Ziff. 11.2 (Drittleistungen und durchlaufende Kosten), Ziff. 7 (Deal-Konten und Zahlungsflüsse) sowie Ziff. 17.4 (Drittanbieter und externe Infrastrukturen).
3.12. Schutz der Miteigentümeranteile und Anpassungen: Die FinanceFarm AG ist berechtigt, im Rahmen der Stellvertretung Prozessschritte, Abwicklungslogiken und deal-bezogene Massnahmen anzupassen oder zu steuern, soweit dies zur ordnungsgemässen Durchführung des Deals, zur Risikoreduktion oder zum Schutz der Miteigentümeranteile erforderlich ist. Ergänzend gelten Ziff. 19 (Vertragsdauer, Sperrung und Kündigung), Ziff. 17 (Haftung, Gewährleistungsausschluss und Haftungsbegrenzung) sowie – soweit einschlägig – Ziff. 5 (KYC/AML, Sanktions- und Compliance-Prüfungen).
4.1 Registrierungspflicht und Funktionszugang: Für bestimmte Funktionen der FinanceFarm-Infrastruktur ist eine Registrierung erforderlich. Dies gilt insbesondere für den Erwerb bzw. die Zeichnung von tokenisierten Einheiten (insbesondere Miteigentumsanteilen), die Durchführung von Transaktionen, den Upload von Dokumenten, die Nutzung von Zahlungs- und Abwicklungsfunktionen sowie den Zugriff auf das Investor-Dashboard. Die FinanceFarm AG ist berechtigt, einzelne Funktionen von zusätzlichen Voraussetzungen abhängig zu machen (z.B. Verifikation, KYC/AML-Prüfung). Ergänzend gilt Ziff. 5 (KYC/AML, Sanktions- und Compliance-Prüfungen).
4.2 Richtigkeit und Aktualität der Angaben: Der Nutzer gewährleistet, dass sämtliche bei der Registrierung und Nutzung gemachten Angaben vollständig, korrekt, aktuell und wahrheitsgemäss sind. Änderungen (insbesondere bei Identitäts-, Kontakt-, Wohnsitz- oder Vertretungsangaben) sind unverzüglich innerhalb der FinanceFarm-Infrastruktur zu aktualisieren. Unvollständige oder widersprüchliche Angaben können zu Einschränkungen, Sperrungen oder zur Verweigerung von Transaktionen führen. Ergänzend gelten Ziff. 5 (KYC/AML, Sanktions- und Compliance-Prüfungen) sowie Ziff. 19 (Vertragsdauer, Sperrung und Kündigung).
4.3 Zugangssicherheit und Schutzpflichten: Der Nutzer ist verpflichtet, Zugangsdaten, Passwörter, Gerätezugänge und allfällige Sicherheitsmechanismen vertraulich zu behandeln und vor unbefugtem Zugriff zu schützen. Die FinanceFarm AG kann nach pflichtgemässem Ermessen Sicherheitsmassnahmen verlangen, insbesondere Mehrfaktor-Authentisierung, zusätzliche Verifikationen oder die Nutzung eines Sicherheitsmechanismus (z.B. Authenticator-App oder vergleichbare Verfahren). Der Nutzer ist verantwortlich für die Sicherheit der von ihm verwendeten Endgeräte und Kommunikationsmittel. Ergänzend gilt Ziff. 6 (Wallet, Smart Contracts und technische Voraussetzungen).
4.4 Missbrauch, Sicherheitsvorfälle und Massnahmen: Bei Verdacht auf Missbrauch, Sicherheitsverletzungen, unzulässige Nutzung oder sonstige Risiken für die FinanceFarm-Infrastruktur oder für die ordnungsgemässe Deal-Abwicklung kann die FinanceFarm AG den Zugang vorübergehend sperren, zusätzliche Verifikationen verlangen, Transaktionen blockieren oder das Konto schliessen, soweit dies zur Risikoreduktion, zum Schutz der Miteigentümeranteile oder zur Einhaltung rechtlicher bzw. regulatorischer Vorgaben erforderlich ist. Ergänzend gelten Ziff. 19 (Vertragsdauer, Sperrung und Kündigung) sowie Ziff. 20 (Mitteilungen und Kommunikation).
4.5 Vertretungsberechtigung und juristische Personen: Handelt der Nutzer im Namen einer juristischen Person oder einer sonstigen Organisation, bestätigt er, dass er wirksam vertretungsberechtigt ist und alle erforderlichen internen Zustimmungen vorliegen. Die FinanceFarm AG kann geeignete Nachweise verlangen (z.B. Handelsregisterauszug, Vollmacht, Organbeschluss). Werden solche Nachweise nicht erbracht oder bestehen Zweifel an der Vertretungsbefugnis, kann die FinanceFarm AG Funktionen einschränken oder den Zugang verweigern. Ergänzend gilt Ziff. 5 (KYC/AML, Sanktions- und Compliance-Prüfungen).
4.6 Volljährigkeit und Rechtsfähigkeit: Die Nutzung der FinanceFarm-Infrastruktur setzt grundsätzlich Volljährigkeit sowie uneingeschränkte Rechts- und Handlungsfähigkeit voraus. Die FinanceFarm AG kann Alters- oder Fähigkeitsnachweise verlangen. Nutzer, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen oder bei denen Zweifel bestehen, können von der Nutzung ausgeschlossen oder in der Nutzung eingeschränkt werden. Ergänzend gilt Ziff. 19 (Vertragsdauer, Sperrung und Kündigung).
5.1 Grundsatz: Die FinanceFarm AG verarbeitet Einzahlungen, aktiviert Transaktionsfunktionen und ermöglicht den Erwerb bzw. die Zeichnung von tokenisierten Einheiten (insbesondere Miteigentumsanteilen) nur unter Einhaltung der jeweils anwendbaren KYC/AML- und Compliance-Vorgaben. Zu diesem Zweck kann die FinanceFarm AG Identitäts-, Wohnsitz- und Herkunftsnachweise sowie weitere Unterlagen verlangen und Screenings gegen Sanktions-, PEP- und Negativlisten durchführen. Ergänzend gelten insbesondere die Bestimmungen zur Datenverarbeitung und Protokollierung gemäss Ziff. 14 (Datenschutz und Datenverarbeitung) sowie die Bestimmungen zur Sperrung und Beendigung gemäss Ziff. 19 (Vertragsdauer, Sperrung und Kündigung).
5.2 Schwellenwerte und Trigger: Erreicht oder überschreitet ein Investor mit täglichen Investitionen (z.B. Zeichnung von tokenisierten Einheiten bzw. Miteigentumsanteilen) einen Betrag von 1'000 USD (oder Gegenwert), kann automatisch ein KYC/AML-Prozess ausgelöst werden, bevor weitere Investitionen freigeschaltet werden. Die FinanceFarm AG kann zudem risikobasierte Trigger und Prüfintensitäten festlegen. Für die Folgen von Prüfungen, Sperrungen oder Verzögerungen gelten ergänzend insbesondere Ziff. 7 (Deal-Struktur, Escrow/Deal-Konten und Zahlungsflüsse), Ziff. 15 (Risikoaufklärung und keine Anlageberatung) sowie Ziff. 19 (Vertragsdauer, Sperrung und Kündigung).
5.3 Mitwirkungspflichten: Der Nutzer stellt die verlangten Unterlagen fristgerecht, vollständig und wahrheitsgemäss zur Verfügung und aktualisiert diese bei Änderungen. Unvollständige oder widersprüchliche Angaben berechtigen die FinanceFarm AG, Transaktionen zu verweigern, Accounts zu sperren oder Deals abzubrechen. Ergänzend gelten die Bestimmungen zur Kommunikation und Zustellung gemäss Ziff. 20 (Mitteilungen und Kommunikation) sowie die Bestimmungen zur Haftung und Mitwirkung bzw. zum Mitverschulden gemäss Ziff. 17 (Haftung, Gewährleistungsausschluss und Haftungsbegrenzung).
5.4 Ablehnung und Beendigung: Die FinanceFarm AG kann Nutzer aus Compliance-Gründen ohne Angabe detaillierter Gründe ablehnen oder von der Nutzung ausschliessen, soweit rechtlich zulässig. Ergänzend gelten die Bestimmungen zur Sperrung/Kündigung und deren Folgen gemäss Ziff. 19 (Vertragsdauer, Sperrung und Kündigung) sowie die Bestimmungen zu Mitteilungen gemäss Ziff. 20 (Mitteilungen und Kommunikation).
5.5 Geldwäscherei- und Betrugsprävention: Der Nutzer darf die Plattform nicht zu illegalen Zwecken nutzen. Verdächtige Aktivitäten können an zuständige Behörden gemeldet werden, soweit rechtlich erforderlich. Ergänzend gelten die Bestimmungen zur Protokollierung und Nachvollziehbarkeit gemäss Ziff. 14 (Datenschutz und Datenverarbeitung) sowie die Bestimmungen zur Freistellung gemäss Ziff. 18 (Freistellung), soweit Ansprüche Dritter oder Aufwände aufgrund rechtswidriger Nutzung entstehen.
6.1 Kompatibilität und Eigenverantwortung: Für die Nutzung tokenisierter Einheiten kann eine kompatible Wallet-Adresse erforderlich sein. Der Nutzer ist selbst verantwortlich für Einrichtung, Verwaltung und Sicherheit seiner Wallet sowie für die Kompatibilität mit den innerhalb der FinanceFarm-Infrastruktur eingesetzten technischen Standards. Die FinanceFarm AG kann bestimmte Wallet-Typen, Netzwerke oder technische Mindestanforderungen vorgeben und innerhalb der Plattform kommunizieren.
6.2 Private Keys und Verlustfälle: Die FinanceFarm AG hat keinen Zugriff auf private Schlüssel, Seed Phrases oder sonstige Zugangsmechanismen des Nutzers. Bei Verlust, Diebstahl, Kompromittierung oder fehlerhafter Verwahrung solcher Zugangsdaten kann die FinanceFarm AG in der Regel keine Wiederherstellung, Rückführung oder Korrektur garantieren. Der Nutzer anerkennt, dass dies zu unwiederbringlichen Verlusten führen kann.
6.3 Smart-Contract-Logik und technische Risiken: Die Abbildung von Beteiligungen, Sperrfristen, Exits, Gutschriften und Ausschüttungen kann innerhalb der FinanceFarm-Infrastruktur ganz oder teilweise über Smart Contracts erfolgen. Der Nutzer anerkennt, dass solche Prozesse technisch determiniert sein können und dass Fehler in Nutzerangaben (insbesondere eine falsche Wallet-Adresse), technische Störungen, Drittanbieterfehler oder Sicherheitsvorfälle dazu führen können, dass Zuweisungen nicht wie beabsichtigt erfolgen oder nicht rückgängig gemacht werden können. In solchen Fällen sind auch erhebliche Verluste bis hin zum Totalverlust möglich.
6.4 Systemvoraussetzungen und Mindestanforderungen: Der Nutzer stellt sicher, dass die innerhalb der FinanceFarm-Infrastruktur kommunizierten System- und Nutzungsvoraussetzungen erfüllt sind (z.B. unterstützte Betriebssysteme, App-Versionen, Browser, Sicherheitsfunktionen, Geräteschutz). Die FinanceFarm AG ist berechtigt, Funktionen einzuschränken oder nicht freizuschalten, wenn technische Mindestanforderungen nicht erfüllt sind oder wenn dies aus Sicherheitsgründen erforderlich ist.
6.5 Wartung, Updates und Verfügbarkeit: Die FinanceFarm AG kann Wartungen, Updates, Sicherheitsmassnahmen und technische Änderungen vornehmen, um Sicherheit, Stabilität und Weiterentwicklung der FinanceFarm-Infrastruktur zu gewährleisten. Temporäre Nichtverfügbarkeit, Einschränkungen oder Funktionsänderungen begründen – soweit rechtlich zulässig – keine Ansprüche, sofern die FinanceFarm AG nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes zugesichert hat.
7.1 Deal-spezifische Trennung: Jeder Deal kann über ein eigenes Deal-Konto, ein separates Escrow-Konto und/oder eine sonstige abgegrenzte Zahlungs- und Buchungsstruktur geführt werden. Ein- und Auszahlungen werden deal-spezifisch getrennt erfasst und zugeordnet, um Transparenz, Nachvollziehbarkeit und eine klare Abgrenzung der Zahlungsflüsse innerhalb der FinanceFarm-Infrastruktur sicherzustellen.
7.2 Escrow-Phase beim Ankauf (Zwischenhaltung): Während des Erwerbs eines Assets können Einzahlungen von Nutzern und/oder Miteigentümern bis zum rechtlichen Abschluss des Kaufgeschäfts vorübergehend auf einem Escrow- bzw. Deal-Konto gehalten werden. Diese Zwischenhaltung dient der ordnungsgemässen Abwicklung, der Risikoreduktion sowie der Sicherstellung der deal-spezifischen Zuordnung. Der Nutzer nimmt zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass für die Dauer der Zwischenhaltung grundsätzlich kein Anspruch auf Verzinsung, Vergütung oder sonstige Entschädigung besteht, sofern innerhalb der FinanceFarm-Infrastruktur oder in der deal-spezifischen Dokumentation nicht ausdrücklich etwas anderes festgehalten ist.
7.3 Ausschüttungsbedingung und Claim-Prozess: Ausschüttungen, Gutschriften oder sonstige Auszahlungen erfolgen erst, wenn (i) der Zahlungseingang aus dem Verkauf des zugrunde liegenden Assets revisionssicher auf dem Bankkonto bzw. in der Zahlungsinfrastruktur der FinanceFarm AG verbucht ist und (ii) zusätzlich die innerhalb der FinanceFarm-Infrastruktur vorgesehene technische Bestätigung vorliegt (z.B. Status-Update, Systemfreigabe oder – soweit vorgesehen – ein on-chain Event/Status). Erst danach kann der Nutzer den Anspruch über die Plattform auslösen (z.B. über den Claim-Prozess), worauf eine technische Zuweisung an die hinterlegte Wallet oder eine andere, in der Deal-Dokumentation definierte Auszahlungsart erfolgt.
7.4 Rückbuchungen, Chargebacks und behördliche Anordnungen: Rückbuchungen, Streitigkeiten mit Zahlungsdienstleistern, Compliance-Prüfungen oder behördliche Anordnungen können zu Verzögerungen, Sperrungen oder Rückabwicklungen führen. Die FinanceFarm AG ist berechtigt, in solchen Fällen Ausschüttungen und Auszahlungen vorübergehend zu blockieren, bis die erforderliche Klärung erfolgt ist und eine rechtssichere Abwicklung möglich ist.
7.5 Währungen, Umrechnungen und Gebühren: Einzahlungen können – abhängig von den angebotenen Zahlungswegen – in unterschiedlichen Währungen erfolgen. Sofern Umrechnungen notwendig sind, gelten die jeweils verwendeten Referenzkurse sowie die von Zahlungsdienstleistern, Banken oder der FinanceFarm-Infrastruktur ausgewiesenen Gebühren und Abzüge. Massgeblich sind die zum Zeitpunkt der Transaktion innerhalb der Plattform kommunizierten Bedingungen.
7.6 Rückabwicklung bei nicht zustande gekommenem Kaufgeschäft: Kommt ein beabsichtigtes Kaufgeschäft über ein Asset nicht zustande (z.B. wegen Nichtverfügbarkeit, Scheitern der Vertragsverhandlungen, negativer Prüfungsergebnisse, Compliance-Entscheid, technischer Abwicklungsprobleme, Rücktritt einer Partei oder aus sonstigen Gründen), werden bereits durch Käufer bzw. Miteigentümer geleistete Einzahlungen, soweit sie noch nicht vertragsgemäss für den Erwerb des Assets verwendet wurden, innerhalb eines angemessenen Zeitraums nach Feststellung des Scheiterns des Kaufgeschäfts rückabgewickelt. Die Rückabwicklung erfolgt grundsätzlich über denselben Zahlungsweg, über welchen die Einzahlung eingegangen ist, oder über einen gleichwertigen, von der FinanceFarm-Infrastruktur vorgesehenen Rückzahlungsweg, sofern dies aus technischen, regulatorischen oder compliancebedingten Gründen erforderlich ist.
Der Nutzer nimmt zur Kenntnis, dass Einzahlungen während der Abwicklungsphase auf einem Escrow- oder Deal-Konto gehalten werden können und dass für diese Zwischenhaltung sowie für die Dauer bis zur Rückabwicklung grundsätzlich kein Anspruch auf Verzinsung oder sonstige Vergütung besteht. Allfällige Gebühren von Zahlungsdienstleistern, Banken oder Drittanbietern (z.B. Transaktionsgebühren, Rückbuchungsgebühren oder Wechselkurskosten) können im Zusammenhang mit der Rückabwicklung anfallen und werden dem Nutzer nach Massgabe der innerhalb der FinanceFarm-Infrastruktur ausgewiesenen Bedingungen belastet bzw. in Abzug gebracht, soweit dies zulässig ist.
Die FinanceFarm AG ist berechtigt, eine Rückabwicklung vorübergehend zurückzuhalten, soweit und solange (i) gesetzliche oder behördliche Vorgaben, (ii) Compliance- oder KYC/AML-Prüfungen, (iii) Rückbuchungs- oder Betrugsverdachtsabklärungen oder (iv) Streitigkeiten mit Zahlungsdienstleistern eine Auszahlung einschränken oder verzögern. Ergänzend gelten Ziff. 5 (KYC/AML, Sanktions- und Compliance-Prüfungen) sowie Ziff. 7.4 (Rückbuchungen und Chargebacks).
8.1 Überblick und Veröffentlichung der Strategien: Die FinanceFarm AG strukturiert Deals entlang definierter Rotationsstrategien, um Haltedauern zu begrenzen und Exit-Prozesse planbar zu gestalten. Sämtliche Strategien werden jeweils mit den massgeblichen Deal-Parametern zur Ertragsverteilung und Abwicklung (insbesondere Rückkaufmechanik, Rückkaufpreiszuschlag, Vergütungslogik, Aufteilung, Gutschrift- und Ausschüttungslogik sowie Claim-Prozess) gemäss der jeweiligen Kaufstrategie zum Miteigentum innerhalb der FinanceFarm-Infrastruktur transparent ausgewiesen, insbesondere auf der Webseite (www.financefarm.ch), in der App sowie – soweit eingesetzt – in Inseraten und Beiträgen über soziale Netzwerke. Die Zuordnung eines Assets zu einer Strategie erfolgt nach Bewertung, Liquiditätsprofil, Deal-Struktur und erwarteten Exitpfaden.
8.2 Anpassungen zum Schutz der Miteigentümeranteile: Die FinanceFarm AG ist berechtigt, Strategien, Deal-Parameter, Prozessschritte und die Ausgestaltung einzelner Deals zu ändern, sofern und soweit dies nach pflichtgemässem Ermessen zum Schutz der Miteigentümeranteile, zur Risikoreduktion, zur Sicherstellung einer ordnungsgemässen Abwicklung oder zur Einhaltung gesetzlicher bzw. regulatorischer Vorgaben erforderlich ist. Solche Anpassungen können unabhängig von der vom Nutzer ausgewählten Strategie vorgenommen werden und bedürfen – soweit rechtlich zulässig – keiner vorgängigen Zustimmung des Nutzers. Über wesentliche Anpassungen informiert die FinanceFarm AG in geeigneter Form über die FinanceFarm-Infrastruktur (z.B. App, E-Mail, Investor-Dashboard), soweit dies möglich und zumutbar ist.
8.3 D-6: D-6 zielt auf eine durchschnittliche Haltedauer von rund sechs Monaten und bildet den Standardfall. D-6 wird als Kernprodukt aktiv beworben und ist typischerweise Haupttreiber der Rotationsfrequenz. Die für D-6 geltenden Deal-Parameter, Abwicklungs- und Ertragsverteilungsmechaniken werden jeweils deal-spezifisch innerhalb der FinanceFarm-Infrastruktur ausgewiesen.
8.4 D-9: D-9 zielt auf eine durchschnittliche Haltedauer von rund neun Monaten und wird eingesetzt, wenn ein längeres Vermarktungsfenster betriebswirtschaftlich sinnvoll ist oder ein erweitertes Exit-Fenster erforderlich erscheint. Die für D-9 geltenden Deal-Parameter, Abwicklungs- und Ertragsverteilungsmechaniken werden jeweils deal-spezifisch innerhalb der FinanceFarm-Infrastruktur ausgewiesen.
8.5 D-3: D-3 zielt auf eine durchschnittliche Haltedauer von rund drei Monaten und wird selektiv als Tailor-Made-Struktur für Industrie- und Unternehmenskunden sowie für Spezialfälle strukturiert. Die für D-3 geltenden Deal-Parameter, Abwicklungs- und Ertragsverteilungsmechaniken werden jeweils deal-spezifisch innerhalb der FinanceFarm-Infrastruktur ausgewiesen.
8.6 Buy-Back-Option: Ergänzend zu den vorgenannten Rotationsstrategien kann eine Buy-Back-Option mit einer maximalen Laufzeit von vier Monaten angeboten werden. Die konkrete Ausgestaltung (einschliesslich Voraussetzungen, Laufzeit, Rückkaufmechanik, Rückkaufpreiszuschlag, Vergütungslogik, Aufteilung, Gutschrift- und Ausschüttungslogik sowie allfälliger Sperr- und Freigabemechanismen) wird vor Erwerb von Miteigentumsanteilen innerhalb der FinanceFarm-Infrastruktur (Webseite, App, Investor-Dashboard sowie deal-spezifische Dokumentation) transparent kommuniziert und ist in den jeweiligen Deal-Parametern verbindlich festgehalten.
9.1 Grundsatz und Deal-Parameter: Bei Verkäufen eines Assets kann vertraglich eine Rückkaufoption bzw. Rückkaufmechanik vorgesehen werden. Dabei wird ein Rückkaufpreiszuschlag auf den ursprünglichen Verkaufspreis vereinbart. Die anwendbare Rückkaufmechanik (einschliesslich Voraussetzungen, Laufzeiten, Berechnungslogik, Fälligkeit, Abwicklungsschritten sowie allfälligen Sperr- und Freigabemechanismen) wird deal-spezifisch innerhalb der FinanceFarm-Infrastruktur (insbesondere Webseite, App, Investor-Dashboard und Deal-Dokumentation) ausgewiesen und ist in der jeweils dort publizierten bzw. dem Deal zugeordneten Dokumentation verbindlich festgehalten.
9.2 Strategiebezug und Veröffentlichung: Der Rückkaufpreiszuschlag und die Rückkaufbedingungen richten sich nach der im jeweiligen Deal vorgesehenen Kauf- und Rotationsstrategie. Die jeweils anwendbaren Parameter und Ausgestaltungen werden innerhalb der FinanceFarm-Infrastruktur publiziert. Massgeblich sind stets die im konkreten Deal angezeigten bzw. dokumentierten Deal-Parameter.
9.3 Abwicklung über die FinanceFarm-Infrastruktur: Die Rückkaufabwicklung erfolgt nach den in der FinanceFarm-Infrastruktur vorgesehenen Prozessschritten. Hierzu können insbesondere (i) Statusänderungen im Deal-Dashboard, (ii) technische Sperr- und Freigabemechanismen, (iii) Zahlungsbestätigungen über die angebundenen Zahlungswege sowie (iv) eine technische Zuweisung und Geltendmachung (z.B. Claim-Prozess) vorgesehen werden. Der Nutzer anerkennt, dass Auszahlungen, Gutschriften oder sonstige Zuweisungen erst erfolgen, wenn die in der Deal-Dokumentation festgelegten Bedingungen erfüllt und die entsprechenden Bestätigungen innerhalb der FinanceFarm-Infrastruktur vorliegen.
9.4 Ertragsverteilung und Vergütungslogik: Die Verteilung eines im Rahmen der Rückkaufmechanik anfallenden Rückkaufpreiszuschlags erfolgt gemäss den in der FinanceFarm-Infrastruktur ausgewiesenen Deal-Parametern. Die FinanceFarm AG kann im Rahmen der Deal-Struktur eine Vergütung für Strukturierung, Bewertung, Vermarktung, Abwicklung, Risikomanagement und – soweit vorgesehen – die erneute Veräusserung vorsehen. Der verbleibende Anteil wird – gemäss Deal-Parametern – dem bzw. den an der ursprünglichen Finanzierung beteiligten Miteigentümern gutgeschrieben und technisch über die Plattform abgebildet.
9.5 Weitere Erträge und Transparenz: Unabhängig von der Rückkaufmechanik kann die FinanceFarm AG aus konservativem Ankauf, effizienter Abwicklung, Markt- und Preisoptimierung sowie erfolgreichem Exit zusätzliche Erträge erzielen. Der Nutzer anerkennt, dass solche Erträge Teil des Geschäftsmodells sein können, soweit nicht im konkreten Deal oder in einer ausdrücklichen Vereinbarung eine abweichende Regelung vorgesehen ist. Soweit die FinanceFarm-Infrastruktur hierzu Auswertungen, Kennzahlen oder Deal-Informationen bereitstellt, dienen diese der Transparenz, ohne eine Zusicherung einer bestimmten Rendite oder eines bestimmten Ergebnisses darzustellen.
10.1 Verkäufer: Verkäufer können Assets über die in der FinanceFarm-Infrastruktur vorgesehenen Prozessstrecken (insbesondere Formularstrecken in der App bzw. auf der Webseite) einreichen, erforderliche Nachweise und Dokumente hochladen sowie nach erfolgter Prüfung und Bewertung eine Indikation zum realistischen Verkaufspreis und zum vorgesehenen Rotationspfad erhalten. Verkäufer sind verpflichtet, sämtliche Angaben vollständig, aktuell und wahrheitsgemäss zu machen und sicherzustellen, dass sie zur Veräusserung bzw. Einbringung des Assets berechtigt sind. Die FinanceFarm AG kann zusätzliche Nachweise (z.B. Provenienz, Kaufbelege, Zustandsberichte, Versicherungsnachweise, Export-/Importunterlagen) verlangen und ein Asset ablehnen oder den Prozess aus Compliance-, Risiko- oder Qualitätsgründen beenden.
10.2 Käufer: Käufer können Angebote über die FinanceFarm-Infrastruktur einsehen, an Auktionen teilnehmen oder Transaktionen gemäss den jeweils publizierten Prozessschritten abschliessen. Käufer anerkennen, dass Informationen über Assets – je nach Deal – von Verkäufern, Drittanbietern (z.B. Logistik-, Lager- oder Versicherungsdienstleistern) sowie von beauftragten Experten stammen können. Soweit nicht ausdrücklich in der Deal-Dokumentation oder in einer separaten Zusicherung geregelt, übernimmt die FinanceFarm AG keine Gewähr oder Garantie für Authentizität, Zustand, Vollständigkeit der Dokumentation, Marktwert oder Eigentumstitel eines Assets.
10.3 Investoren: Investoren können über die FinanceFarm-Infrastruktur tokenisierte Einheiten zeichnen (z.B. Child-NFTs oder vergleichbare Abbildungen) und ihre Miteigentumsbeteiligungen sowie Deal-Statusinformationen im Investor-Dashboard bzw. in der App überwachen. Investoren sind verpflichtet, die jeweiligen Deal-Unterlagen sorgfältig zu prüfen, die Risiken zu verstehen und eine kompatible Wallet zu verwenden. Ausschüttungen, Gutschriften oder sonstige Zuweisungen erfolgen gemäss den in der FinanceFarm-Infrastruktur vorgesehenen Abwicklungsschritten (insbesondere über den Claim-Prozess) und erst nach Vorliegen der in der Deal-Dokumentation definierten Bedingungen.
10.4 Co-Investment-Kapitalstruktur und deal-spezifische Abweichungen: Die Finanzierung eines Deals kann als Co-Investment zwischen der FinanceFarm AG und Investoren strukturiert werden. Die konkreten Kapitalanteile, Einzahlungsmodalitäten, allfällige Sperrfristen, Prioritäten, Rückkaufmechaniken sowie die Verteilung von Erlösen werden für jeden Deal separat innerhalb der FinanceFarm-Infrastruktur (Webseite, App, Investor-Dashboard und Deal-Dokumentation) ausgewiesen und sind in der jeweiligen Deal-Dokumentation verbindlich festgehalten. Die FinanceFarm AG ist berechtigt, die Strukturierung und Parameter eines Deals im Rahmen der publizierten Prozesse anzupassen, sofern und soweit dies zur ordnungsgemässen Abwicklung, zur Risikoreduktion, zum Schutz der Miteigentümeranteile oder zur Einhaltung rechtlicher bzw. regulatorischer Vorgaben erforderlich ist.
11.1 Transparenz und Ausweisung: Sämtliche Gebühren, Entgelte und Kostenpositionen für einzelne Funktionen, Deals oder Zusatzleistungen (insbesondere Vermittlungs-, Strukturierungs-, Abwicklungs-, Verwaltungs- oder Servicegebühren) werden innerhalb der FinanceFarm-Infrastruktur vor dem Abschluss einer jeweiligen Transaktion angezeigt und/oder in der deal-spezifischen Dokumentation (einschliesslich Investor-Dashboard, Deal-Factsheet, Vertragsdokumenten oder vergleichbaren Unterlagen) ausgewiesen. Massgeblich sind die jeweils für den konkreten Deal publizierten und dokumentierten Parameter.
11.2 Drittleistungen und durchlaufende Kosten: Leistungen wie Transport, Lagerung, Versicherung, Treuhand, Authentizitäts- und Zustandsprüfungen, Zoll-/Import-/Exportabwicklungen, Zahlungsabwicklung oder sonstige Nebenleistungen können durch Drittanbieter erbracht und von diesen separat in Rechnung gestellt werden. Soweit solche Leistungen im Auftrag des Nutzers organisiert oder in den Deal-Prozess integriert werden, können die entsprechenden Kosten als durchlaufende Kosten weiterbelastet werden. Ein allfälliger organisatorischer Mehraufwand (z.B. Koordination, Expressabwicklung, Sonderlogistik, zusätzliche Dokumentations- oder Compliance-Prüfungen) kann – soweit vorgesehen – ebenfalls in der FinanceFarm-Infrastruktur ausgewiesen und verrechnet werden.
11.3 Technische Transaktionskosten (Blockchain/Netzwerk): Soweit im Rahmen eines Deals oder einer Funktion On-chain-Transaktionen, Wallet-Zuweisungen, Claims oder sonstige blockchainbasierte Prozessschritte erfolgen, können hierfür technische Transaktionskosten (z.B. Netzwerk- bzw. Gas-Kosten oder Gebühren von Infrastrukturprovidern) anfallen. Solche Kosten trägt grundsätzlich der Nutzer, sofern im konkreten Deal, in der App-Anzeige oder in der deal-spezifischen Dokumentation keine abweichende Regelung vorgesehen ist.
11.4 Steuern, Abgaben und Deklarationen: Nutzer sind selbst verantwortlich für die Einhaltung ihrer steuerlichen und abgabenrechtlichen Pflichten, einschliesslich allfälliger Deklarationspflichten, Quellensteuern, Mehrwertsteuerfolgen sowie anderer Abgaben im Zusammenhang mit Käufen, Verkäufen, Ausschüttungen, Token-Zuweisungen oder sonstigen Transaktionen. Die FinanceFarm AG schuldet keine steuerliche Beratung und nimmt – soweit nicht ausdrücklich gesetzlich vorgeschrieben oder vertraglich vereinbart – keine Steuern oder Abgaben für den Nutzer ein oder ab.
12.1 Gesetzeskonforme Nutzung und Compliance: Nutzer dürfen die FinanceFarm-Infrastruktur nicht für rechtswidrige, missbräuchliche oder gegen Treu und Glauben verstossende Zwecke verwenden. Untersagt sind insbesondere Handlungen im Zusammenhang mit Geldwäscherei, Terrorismusfinanzierung, Betrug, Täuschung, Umgehung von Sanktionen, Identitätsmissbrauch, Marktmanipulation, unzulässiger Einflussnahme auf Auktionen oder Preisbildungsmechanismen sowie die Verletzung von Immaterialgüterrechten, Persönlichkeitsrechten oder sonstigen Rechten Dritter. Die FinanceFarm AG ist berechtigt, bei Verdacht auf unzulässige Nutzung Transaktionen zu sperren, zusätzliche Nachweise zu verlangen oder den Zugang zur Plattform einzuschränken, soweit dies zur Risikoreduktion, zum Schutz der Miteigentümeranteile oder zur Einhaltung rechtlicher Vorgaben erforderlich ist.
12.2 Schutz der Infrastruktur und technische Integrität: Nutzer dürfen keine Sicherheitsmechanismen umgehen, keine unzulässigen technischen Eingriffe vornehmen, keine automatisierten Abfragen oder Extraktionen (z.B. Scraping, Crawling, Bot-Zugriffe) ohne vorgängige ausdrückliche Zustimmung der FinanceFarm AG durchführen und keine Schadsoftware, Manipulationssoftware oder sonstige schädliche Komponenten einbringen. Untersagt sind zudem Handlungen, die Systeme, Schnittstellen oder Prozesse der FinanceFarm-Infrastruktur unverhältnismässig belasten oder deren Stabilität, Sicherheit oder Funktionsfähigkeit beeinträchtigen können.
12.3 Inhalte, Uploads und Richtigkeit von Angaben: Nutzer, die Inhalte hochladen oder bereitstellen (z.B. Fotos, Dokumente, Provenienzunterlagen, Zustandsberichte, Identitäts- und Compliance-Nachweise), gewährleisten, dass sie hierzu berechtigt sind und dass die Inhalte vollständig, korrekt und nicht irreführend sind. Rechtswidrige oder offensichtlich unzutreffende Inhalte können von der FinanceFarm AG entfernt oder gesperrt werden. Bei erheblichen Pflichtverletzungen, insbesondere bei vorsätzlichen oder grobfahrlässigen Falschinformationen, kann die FinanceFarm AG Accounts sperren, Deals abbrechen und den hierdurch verursachten Aufwand oder Schaden nach Massgabe des anwendbaren Rechts dem Nutzer belasten.
12.4 Vertraulichkeit und Schutz von Zugangsdaten: Zugangsdaten, interne Reports, Deal-Dokumentationen, Deal-Parameter, Bewertungs- und Prozessinformationen sowie sonstige Plattforminterna dürfen nicht missbräuchlich an Dritte weitergegeben werden, soweit sie nicht ausdrücklich zur Weitergabe bestimmt oder im Rahmen des Deals freigegeben sind. Nutzer sind verpflichtet, ihre Zugangsdaten sicher zu verwahren und jeden Verdacht auf unbefugten Zugriff unverzüglich über die in der FinanceFarm-Infrastruktur vorgesehenen Kanäle zu melden.
13.1 Plattformrechte und Schutzrechte: Sämtliche Rechte an der FinanceFarm-Infrastruktur (einschliesslich Design, Code, Datenmodelle, Strukturen, Algorithmen, Smart-Contract-Logik, Marken, Logos, Dokumentationen, Inhalte und Darstellungen) stehen der FinanceFarm AG oder ihren Lizenzgebern zu. Die Nutzung der Plattform vermittelt dem Nutzer ausschliesslich ein beschränktes, widerrufliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht im Rahmen dieser AGB und der jeweils auf der Plattform ausgewiesenen Nutzungsbedingungen.
13.2 Nutzerinhalte und Nutzungsrechte der FinanceFarm AG: Nutzer behalten ihre Rechte an von ihnen hochgeladenen oder bereitgestellten Inhalten. Soweit dies für den Betrieb der Plattform, die Deal-Abwicklung, die Vermarktung des Assets, das Reporting an Miteigentümer oder die Erfüllung gesetzlicher und regulatorischer Pflichten erforderlich ist, räumen Nutzer der FinanceFarm AG ein nicht-exklusives, räumlich unbeschränktes, unentgeltliches Recht ein, diese Inhalte zu speichern, zu vervielfältigen, zu bearbeiten (z.B. Formatierung/Komprimierung), zu übermitteln und – soweit erforderlich – innerhalb der FinanceFarm-Infrastruktur oder gegenüber beteiligten Drittanbietern (z.B. Prüfer, Logistiker, Versicherer, Zahlungsdienstleister) zugänglich zu machen.
13.3 Bewertungsintelligenz und Geschäftsgeheimnisse: Die Bewertungsapplikation, Bewertungslogik, Scoring-Modelle, Deal-Strukturierungslogiken, Markt- und Preisanalysen sowie daraus abgeleitete Modelle gelten als vertrauliche Geschäftsgeheimnisse der FinanceFarm AG. Reverse Engineering, Extraktion, Dekompilierung, systematische Datensammlung oder sonstige Nutzung zur Entwicklung konkurrierender Produkte oder zur Umgehung der Plattformlogik ist untersagt.
14.1 Datenschutzgrundlagen und KYC/AML-Daten: Die FinanceFarm AG verarbeitet Personendaten im Rahmen der jeweils gültigen Datenschutzerklärung, wie sie innerhalb der FinanceFarm-Infrastruktur abrufbar ist. Nutzer nehmen zur Kenntnis, dass im Zusammenhang mit KYC/AML-Prüfungen und Compliance-Prozessen zusätzliche Datenkategorien verarbeitet werden können (z.B. Identitätsdaten, Herkunft der Mittel, Screening-Informationen), soweit dies erforderlich oder rechtlich vorgeschrieben ist.
14.2 Deal-, Transaktions- und Protokolldaten: Zur Nachvollziehbarkeit, Sicherheit, Auditierbarkeit und zur ordnungsgemässen Abwicklung von Deals werden Deal- und Transaktionsdaten protokolliert. Dies kann insbesondere Zeitstempel, Statusinformationen, Zahlungsbestätigungen, Wallet-Adressen, Smart-Contract-Events sowie Interaktions- und Systemlogs umfassen. Nutzer anerkennen, dass diese Protokolle Teil des Sicherheits- und Abwicklungskonzepts der FinanceFarm-Infrastruktur sind und – soweit erforderlich – für Prüfungen, Nachweise oder Behördenanfragen verwendet werden können.
14.3 Kommunikation und systemrelevante Hinweise: Die FinanceFarm AG kann Nutzer über die in der FinanceFarm-Infrastruktur vorgesehenen Kanäle (z.B. E-Mail, In-App-Mitteilung, Investor-Dashboard oder sonstige Plattformhinweise) über sicherheitsrelevante Ereignisse, Transaktionsstatus, Ausschüttungen, Änderungen von Prozessen, Strategien oder Dokumentationen informieren. Solche Mitteilungen dienen der transparenten Abwicklung und der Risikominimierung und gelten – soweit rechtlich zulässig – mit Bereitstellung im jeweiligen Kommunikationskanal als zugestellt.
15.1 Keine Beratung und keine Empfehlung: Die FinanceFarm AG erbringt weder eine individuelle Anlageberatung noch eine Rechts- oder Steuerberatung. Sämtliche Informationen, Darstellungen, Berechnungen, Deal-Parameter, Strategiebeschreibungen, Kennzahlen oder Inhalte, die innerhalb der FinanceFarm-Infrastruktur (Webseite, App, Investor-Dashboard, Inserate oder sonstige Kommunikationskanäle) bereitgestellt werden, dienen ausschliesslich der allgemeinen Information und Orientierung. Sie stellen keine Empfehlung, Aufforderung oder Zusicherung dar, eine Investition zu tätigen, ein Asset zu erwerben oder eine bestimmte Strategie zu wählen. Nutzer sind verpflichtet, ihre Entscheidungen eigenverantwortlich zu treffen und bei Bedarf unabhängige Fachpersonen beizuziehen.
15.2 Markt-, Bewertungs- und Liquiditätsrisiken: Non-Bankable Assets können eine eingeschränkte Marktliquidität aufweisen. Preisfindung und Marktwerte können schwanken und hängen unter anderem von Nachfrage, Marktsentiment, Zustand, Provenienz, rechtlichen Rahmenbedingungen und Transaktionsmöglichkeiten ab. Exits können sich verzögern, teilweise zu anderen Konditionen als erwartet erfolgen oder in Einzelfällen nicht innerhalb eines vorgesehenen Zeitfensters realisiert werden. Innerhalb der FinanceFarm-Infrastruktur ausgewiesene Rotationsstrategien, Zielhaltedauern oder Exit-Szenarien dienen der Strukturierung und Planung, stellen jedoch keine Garantie für ein bestimmtes Ergebnis, eine bestimmte Dauer oder eine bestimmte Rendite dar.
15.3 Struktur- und Abwicklungsrisiken (Deal-Logik): Deals können deal-spezifische Bedingungen, Sperrmechanismen, Prioritäten, Abwicklungsreihenfolgen oder Trigger (z.B. Zahlungsbestätigungen, Freigaben, Compliance-Prüfungen) enthalten. Solche Parameter werden innerhalb der FinanceFarm-Infrastruktur ausgewiesen. Nutzer anerkennen, dass Abwicklungen (einschliesslich Ausschüttungen, Gutschriften oder Claims) erst erfolgen, wenn die jeweils dokumentierten Bedingungen erfüllt sind und entsprechende Bestätigungen innerhalb der FinanceFarm-Infrastruktur vorliegen. Verzögerungen können insbesondere durch Drittanbieterprozesse, Zahlungswege, Prüfungen oder rechtliche Abklärungen entstehen.
15.4 Technologierisiken (Wallet/Blockchain/Smart Contracts): Die Nutzung von Wallets, Smart Contracts und blockchainbasierten Komponenten kann technische Risiken bergen. Dazu gehören insbesondere Softwarefehler, Ausfälle oder Verzögerungen von Blockchain-Netzwerken, Überlastungen, fehlerhafte oder inkompatible Wallet-Konfigurationen, Drittanbieterfehler (z.B. Infrastrukturprovider, Node-Provider, Wallet-Anbieter) sowie Sicherheitsvorfälle (z.B. Phishing, Malware, unbefugter Zugriff, Schlüsselverlust). Nutzer sind allein verantwortlich für die sichere Verwahrung ihrer Zugangsdaten und privaten Schlüssel sowie für die Richtigkeit ihrer Wallet-Angaben. Eine irrtümliche Eingabe (z.B. falsche Wallet-Adresse) kann zu irreversiblen Verlusten führen.
15.5 Regulatorische und rechtliche Risiken: Regulatorische Einordnungen, insbesondere im Zusammenhang mit Token-Strukturen, digitalen Abwicklungsprozessen, KYC/AML-Anforderungen, Vertriebs- und Werbevorgaben oder steuerlichen Rahmenbedingungen, können sich ändern. Solche Änderungen können Auswirkungen auf Deal-Strukturen, die Verfügbarkeit einzelner Funktionen, die Zulässigkeit bestimmter Nutzergruppen oder die Abwicklung von Transaktionen haben. Die FinanceFarm AG ist berechtigt, Prozesse, Produkte, Parameter und Dokumentationen innerhalb der FinanceFarm-Infrastruktur anzupassen, soweit dies zur Einhaltung rechtlicher bzw. regulatorischer Vorgaben, zur Risikoreduktion oder zum Schutz der Miteigentümeranteile erforderlich ist.
15.6 Verlustrisiko bis hin zum Totalverlust: Je nach Deal-Struktur, Marktverlauf, rechtlichen Umständen und Abwicklung kann ein Verlust bis hin zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals möglich sein. Nutzer dürfen nur Mittel einsetzen, deren Verlust sie wirtschaftlich tragen können. Die FinanceFarm AG übernimmt keine Garantie für Werterhalt, Liquidität, Rückkauf, Exit oder bestimmte Ausschüttungen, soweit nicht ausdrücklich und deal-spezifisch in der Dokumentation verbindlich geregelt.
16.1 Verfügbarkeit und Wartung: Die FinanceFarm AG bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit der FinanceFarm-Infrastruktur, übernimmt jedoch keine Garantie für einen unterbrechungsfreien oder jederzeit fehlerfreien Betrieb. Wartungsfenster, Updates, Sicherheitsmassnahmen, technische Störungen oder Einschränkungen einzelner Funktionen können jederzeit auftreten. Soweit möglich, wird über geplante Wartungsarbeiten innerhalb der FinanceFarm-Infrastruktur informiert.
16.2 Support und Kommunikationskanäle: Supportleistungen können über die innerhalb der FinanceFarm-Infrastruktur vorgesehenen Kanäle (z.B. Support-Funktion in der App, E-Mail, Ticket-System oder vergleichbare Kontaktwege) angeboten werden. Reaktionszeiten, Verfügbarkeiten und Leistungsumfang sind nicht garantiert, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die FinanceFarm AG kann Supportleistungen insbesondere dann einschränken, wenn dies aus Sicherheits-, Compliance- oder Kapazitätsgründen erforderlich ist.
16.3 Änderungen, Weiterentwicklung und Anpassungen: Die FinanceFarm AG ist berechtigt, Funktionen, Module, Prozesse, Benutzeroberflächen, technische Komponenten und Dokumentationen zu ergänzen, weiterzuentwickeln, anzupassen oder einzustellen. Dies umfasst auch die Einführung neuer oder kostenpflichtiger Module sowie die Anpassung der Preis- und Gebührenstruktur, soweit diese innerhalb der FinanceFarm-Infrastruktur transparent ausgewiesen wird. Änderungen können auch vorgenommen werden, wenn dies zur Erhöhung der Sicherheit, zur Risikoreduktion, zur Einhaltung rechtlicher Vorgaben oder zum Schutz der Miteigentümeranteile erforderlich ist.
17.1 Gewährleistungsausschluss: Soweit rechtlich zulässig, werden die FinanceFarm-Infrastruktur sowie sämtliche damit verbundenen Dienstleistungen „wie besehen“ und „wie verfügbar“ bereitgestellt. Die FinanceFarm AG übernimmt keine Gewährleistung für Fehlerfreiheit, ununterbrochene Verfügbarkeit, bestimmte Performance, Kompatibilität mit jeder Nutzerumgebung oder Eignung für einen bestimmten Zweck. Informationen und Inhalte innerhalb der Plattform können unvollständig, verspätet oder fehlerhaft sein, insbesondere wenn sie von Dritten stammen oder von Drittprozessen abhängig sind.
17.2 Keine Zusicherungen zu Assets und Drittinformationen: Soweit nicht ausdrücklich und schriftlich in einem separaten, deal-spezifischen Vertrag zugesichert, übernimmt die FinanceFarm AG keine Garantien oder Zusicherungen hinsichtlich Echtheit, Zustand, Wert, Marktliquidität, Eigentumstitel, Lastenfreiheit, Provenienz oder sonstiger Eigenschaften eines Assets. Angaben, Bewertungen oder Zustandsinformationen können auf Informationen von Verkäufern, Experten oder Drittanbietern beruhen. Nutzer anerkennen, dass eine Bewertung oder Indikation innerhalb der FinanceFarm-Infrastruktur stets eine Momentaufnahme darstellen kann.
17.3 Haftungsbegrenzung: Soweit rechtlich zulässig, haftet die FinanceFarm AG nicht für indirekte Schäden, mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Verlust von Chancen, Datenverlust, Reputationsschäden oder reine Vermögensschäden. Eine Haftung der FinanceFarm AG besteht – soweit gesetzlich zulässig – ausschliesslich bei vorsätzlicher oder grobfahrlässiger Pflichtverletzung sowie bei zwingender gesetzlicher Haftung (z.B. bei Personenschäden, soweit anwendbar).
17.4 Drittanbieter und externe Infrastrukturen: Soweit Leistungen durch Drittanbieter erbracht werden (z.B. Transport, Lagerung, Versicherung, Treuhand, Prüfstellen, Zahlungsdienstleister, Wallet-Anbieter, Blockchain- oder Infrastrukturprovider), übernimmt die FinanceFarm AG – soweit rechtlich zulässig – keine Haftung für deren Handlungen, Unterlassungen, Verfügbarkeit, Verzögerungen oder Leistungsmängel. Ansprüche aus solchen Drittleistungen sind grundsätzlich gegenüber dem jeweiligen Drittanbieter geltend zu machen, sofern und soweit FinanceFarm nicht ausdrücklich selbst Vertragspartei der Drittleistung ist.
17.5 Mitwirkung, Mitverschulden und Risikoverantwortung: Ein Mitverschulden oder eine Pflichtverletzung des Nutzers – insbesondere fehlerhafte Wallet-Angaben, mangelnde Sicherung von Zugangsdaten oder privaten Schlüsseln, unvollständige oder verspätete KYC/AML-Unterlagen, falsche Angaben, Verstösse gegen diese AGB oder gegen Deal-Dokumentationen – kann Ansprüche reduzieren oder ausschliessen. Nutzer tragen die Verantwortung für ihre technischen Voraussetzungen, ihre Sicherheitsmassnahmen und ihre eigenverantwortlichen Entscheidungen innerhalb der FinanceFarm-Infrastruktur.
18.1 Freistellungspflicht des Nutzers: Der Nutzer verpflichtet sich, die FinanceFarm AG sowie deren Organe, Mitarbeitende, Beauftragte und Hilfspersonen auf erstes Anfordern von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die im Zusammenhang stehen mit (i) der Nutzung der FinanceFarm-Infrastruktur, (ii) vom Nutzer bereitgestellten oder übermittelten Inhalten, Angaben oder Dokumenten, (iii) Rechtsverletzungen oder Pflichtverletzungen des Nutzers (z.B. Verletzung von Immaterialgüterrechten, Persönlichkeitsrechten, Eigentumsrechten, Compliance-Vorgaben, Betrug, Täuschung oder sonstige unzulässige Handlungen) oder (iv) der Verletzung dieser AGB bzw. deal-spezifischer Dokumentationen.
18.2 Kostenersatz und Verfahrensführung: Die Freistellung umfasst insbesondere die Verpflichtung, der FinanceFarm AG sämtliche aus solchen Ansprüchen entstehenden Aufwendungen und Schäden zu ersetzen, einschliesslich angemessener interner und externer Kosten (z.B. Abklärungen, Dokumentationsaufwand, Aufwände zur Abwehr oder Klärung) sowie angemessener Rechtsanwalts- und Verfahrenskosten. Die FinanceFarm AG ist berechtigt, die Abwehr, Vergleichsverhandlungen und Prozessführung nach pflichtgemässem Ermessen selbst zu steuern; der Nutzer hat dabei im erforderlichen Umfang mitzuwirken und Informationen bereitzustellen.
18.3 Einschränkung: Eine Freistellungspflicht besteht nicht, soweit der Anspruch Dritter nachweislich ausschliesslich durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten der FinanceFarm AG verursacht wurde oder zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen.
19.1 Dauer: Der Nutzungsvertrag zwischen dem Nutzer und der FinanceFarm AG läuft ab Registrierung bzw. ab erstmaliger Nutzung der FinanceFarm-Infrastruktur auf unbestimmte Zeit.
19.2 Kündigung und Kontoschliessung durch den Nutzer: Der Nutzer kann sein Konto grundsätzlich jederzeit über die in der FinanceFarm-Infrastruktur vorgesehenen Funktionen schliessen oder die Schliessung beantragen. Vorbehalten bleiben (i) laufende oder offene Deals, (ii) noch nicht abgeschlossene Abwicklungen (z.B. ausstehende Claims, Rückabwicklungen, Rückbuchungen), (iii) gesetzliche Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten sowie (iv) KYC/AML- und sonstige Compliance-Anforderungen. Soweit offene Pflichten oder Deal-Prozesse bestehen, kann die vollständige Schliessung technisch und rechtlich erst nach deren Erledigung erfolgen.
19.3 Sperrung/Kündigung durch FinanceFarm (wichtiger Grund): Die FinanceFarm AG kann den Zugang zur FinanceFarm-Infrastruktur aus wichtigem Grund jederzeit mit sofortiger Wirkung sperren oder das Nutzungsverhältnis kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei (i) Verstössen gegen diese AGB oder gegen deal-spezifische Bedingungen, (ii) unvollständigen, widersprüchlichen oder nicht plausiblen KYC/AML-Informationen, (iii) Compliance- oder Sicherheitsrisiken, (iv) Verdacht auf rechtswidrige Aktivitäten, (v) missbräuchlicher Nutzung der Plattform oder (vi) Handlungen, die geeignet sind, die Abwicklung von Deals oder den Schutz der Miteigentümeranteile zu gefährden. Soweit möglich und zumutbar, informiert die FinanceFarm AG den Nutzer über die Sperrung/Kündigung in geeigneter Form; aus Compliance- oder Sicherheitsgründen kann eine detaillierte Begründung eingeschränkt sein.
19.4 Folgen der Beendigung: Nach Beendigung oder Sperrung kann der Zugang zu Plattformfunktionen eingeschränkt oder vollständig deaktiviert werden. Bereits begründete Rechte und Pflichten aus einzelnen Deals bleiben – soweit sachlich erforderlich – bestehen, bis der jeweilige Deal vollständig abgewickelt ist. Bestimmungen zu Haftung, Datenschutz, Freistellung, Vertraulichkeit, Beweissicherung/Logging, anwendbarem Recht und Gerichtsstand gelten nach Beendigung fort, soweit sie ihrem Zweck nach weiterwirken müssen.
20.1 Elektronische Kommunikation und Zustellung: Mitteilungen der FinanceFarm AG an den Nutzer können über die in der FinanceFarm-Infrastruktur vorgesehenen Kanäle erfolgen, insbesondere per E-Mail, In-App-Mitteilung, Investor-Dashboard, Systembenachrichtigung oder vergleichbare Kommunikationswege. Solche Mitteilungen gelten als zugestellt, sobald sie im jeweiligen Kanal abrufbar sind bzw. bei E-Mail-Versand, sobald sie an die vom Nutzer hinterlegte E-Mail-Adresse versendet wurden.
20.2 Kontaktdaten und Erreichbarkeit: Der Nutzer verpflichtet sich, seine Kontaktdaten (insbesondere E-Mail-Adresse und – soweit verlangt – Telefonnummer) stets aktuell zu halten. Zustellungen an die zuletzt in der FinanceFarm-Infrastruktur hinterlegte Kontaktadresse gelten als wirksam, auch wenn der Nutzer diese nicht tatsächlich zur Kenntnis nimmt.
20.3 Kontaktadresse der FinanceFarm AG: Rechtlich relevante Mitteilungen an die FinanceFarm AG können an die innerhalb der FinanceFarm-Infrastruktur ausgewiesene Kontaktadresse (z.B. eine Legal-/Support-Adresse gemäss Impressum) gerichtet werden. Soweit Schriftform oder Nachweis erforderlich ist, kann die Zustellung zusätzlich per eingeschriebenem Brief an den im Impressum genannten Sitz der FinanceFarm AG erfolgen. Massgeblich sind die jeweils innerhalb der FinanceFarm-Infrastruktur publizierten Kontaktangaben.
21.1 Teilunwirksamkeit (salvatorische Klausel): Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder nicht durchsetzbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt eine Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der betroffenen Bestimmung am nächsten kommt und rechtlich zulässig ist. Entsprechendes gilt für allfällige Regelungslücken.
21.2 Kein Verzicht und keine stillschweigende Rechteaufgabe: Unterlässt es die FinanceFarm AG, ein Recht aus diesen AGB auszuüben oder eine Bestimmung durchzusetzen, stellt dies keinen Verzicht auf dieses Recht dar. Ein Verzicht ist nur wirksam, wenn er ausdrücklich und schriftlich erklärt wird.
21.3 Übertragung und Rechtsnachfolge: Die FinanceFarm AG ist berechtigt, Rechte und Pflichten aus dem Nutzungsverhältnis sowie einzelne Funktionen, Verträge oder Deal-Module ganz oder teilweise auf verbundene Unternehmen oder Rechtsnachfolger zu übertragen, sofern dadurch die berechtigten Interessen der Nutzer nicht unangemessen beeinträchtigt werden. Nutzer können Rechte und Pflichten aus diesen AGB nur mit vorgängiger schriftlicher Zustimmung der FinanceFarm AG übertragen.
21.4 Anwendbares Recht und Gerichtsstand: Diese AGB sowie sämtliche Streitigkeiten oder Ansprüche, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Nutzung der FinanceFarm-Infrastruktur ergeben, unterstehen Schweizer Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Basellandschaft, Schweiz, sofern nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen einen anderen Gerichtsstand vorsehen.
21.5 Sprache und Auslegung: Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen liegen in deutscher und englischer Sprache vor. Beide Fassungen sind auf der Online-Plattform unter www.financefarm.ch abrufbar.
Für die Auslegung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der schweizerische Auslegungskanon massgeblich. Bei Widersprüchen, Unklarheiten oder Abweichungen zwischen der deutschen und der englischen Fassung geht die deutsche Fassung vor und ist allein verbindlich.