Stand: 14. Februar 2026
Nutzungsbedingungen der FinanceFarm AG
Stand: 14. Februar 2026
Diese Nutzungsbedingungen regeln die Nutzung der von der FinanceFarm AG betriebenen digitalen Angebote, insbesondere der Website, der Online-Plattform, der mobilen Applikationen, allfälliger Dashboards sowie sämtlicher damit verbundenen Funktionen und Schnittstellen (zusammen nachfolgend die „Plattform“). Sie gelten für alle Nutzer, unabhängig davon, ob ein Nutzer die Plattform lediglich besucht oder ob er sich registriert und Funktionen nutzt, die eine Identifikation, Zahlungen oder Transaktionen voraussetzen. Ergänzend und integrierend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der FinanceFarm AG („AGB“).
1.1 Diese Nutzungsbedingungen regeln die Nutzung der Plattform und ergänzen die AGB. Die AGB bilden den allgemeinen Rahmen für Leistungen, Prozesse und Pflichten im Zusammenhang mit der Plattform und sind Bestandteil des Vertragsverhältnisses (vgl. AGB Ziff. 2.1 sowie Definition der Plattform/„FinanceFarm-Infrastruktur“ in den AGB).
1.2 Für einzelne Produkte, Deals, Nutzerrollen oder Transaktionen können zusätzliche Bedingungen und Dokumente gelten, insbesondere deal-spezifische Bedingungen und Parameter, Zeichnungs- oder Erwerbsbestätigungen, Kaufverträge (mit oder ohne Buy-Back-Option), Rückkaufmechaniken, Treuhand-/Deal-Konto-Regelungen, Lager-, Transport- und Versicherungskonditionen sowie Auktions- und Settlement-Regeln. Solche Dokumente werden innerhalb der Plattform angezeigt oder dem jeweiligen Deal zugeordnet und gelten als Bestandteil des Vertragsverhältnisses (vgl. AGB Ziff. 2.2).
1.3 Soweit diese Nutzungsbedingungen Begriffe wie „Deal“, „Deal-Parameter“, „Non-Bankable Assets“, „tokenisierte Einheit“, „Miteigentumsanteil“, „Wallet“, „Smart Contract“, „Escrow-/Deal-Konto“ oder „Claim“ verwenden, gelten die Definitionen gemäss AGB, sofern in diesen Nutzungsbedingungen nicht ausdrücklich abweichend definiert wird (vgl. AGB Ziff. 1).
2.1 Die FinanceFarm AG stellt eine digitale Infrastruktur zur Verfügung, über welche reale Sachwerte, die typischerweise nicht bankfinanzierbar sind („Non-Bankable Assets“), strukturiert erfasst, dokumentiert, verwaltet, vermarktet und – je nach Deal-Struktur – in technische Abwicklungslogiken eingebunden werden (vgl. AGB Ziff. 1 und Ziff. 3.3).
2.2 Die Plattform kann kritische Prozessschritte technisch unterstützen, insbesondere durch Protokollierung (Logging) und – soweit ein Deal dies vorsieht – durch Smart-Contract-Mechanismen, beispielsweise zur Ausgabe und Verwaltung tokenisierter Einheiten, zur Abbildung von Sperrstatus, zur Abwicklung von Settlement oder zur technischen Unterstützung des Claim-Prozesses (vgl. AGB Ziff. 3.4, Ziff. 6 und Ziff. 14.2).
2.3 Die FinanceFarm AG schuldet eine sorgfältige Abwicklung nach Massgabe der innerhalb der Plattform ausgewiesenen Deal-Parameter und der anwendbaren Dokumentation, übernimmt jedoch keine Zusicherung, dass ein Deal einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg erzielt, ein Verkauf innerhalb einer bestimmten Frist erfolgt oder ein bestimmter Verkaufspreis erreicht wird (vgl. AGB Ziff. 15 und Ziff. 17).
3.1 Die Plattform richtet sich an Verkäufer, Käufer, Investoren sowie sonstige registrierte oder nicht registrierte Besucher (vgl. AGB Definitionen und Einleitung).
3.2 Die FinanceFarm AG ist berechtigt, den Zugang zu einzelnen Funktionen von Voraussetzungen abhängig zu machen, insbesondere von Registrierung, Verifikation, KYC/AML-Prüfungen sowie Sicherheits- und Plausibilitätsprüfungen (vgl. AGB Ziff. 4 und Ziff. 5).
3.3 Nutzer verpflichten sich, die Plattform nicht missbräuchlich zu verwenden, keine Plattformlogiken zu umgehen und keine Handlungen vorzunehmen, die geeignet sind, die Abwicklung von Deals oder den Schutz von Miteigentümeranteilen zu gefährden (vgl. AGB Ziff. 19 sowie ergänzend Ziff. 5).
4.1 Bei deal-bezogenen Kauf- und Verkaufgeschäften handelt die FinanceFarm AG nach Massgabe der AGB und der Deal-Dokumente als beauftragte Stellvertreterin der jeweils beteiligten Käufer bzw. Miteigentümer (vgl. AGB Ziff. 3.6).
4.2 Mit dem Erwerb bzw. der Zeichnung tokenisierter Einheiten oder Miteigentumsanteile erteilt der Nutzer der FinanceFarm AG das erforderliche Mandat, die deal-bezogenen Kauf-, Abwicklungs- und Exit-Handlungen stellvertretend vorzunehmen, einschliesslich der Umsetzung der Ausschüttungs- und Claim-Prozesse gemäss deal-spezifischer Logik (vgl. AGB Ziff. 3.8 sowie Ziff. 7.3).
4.3 Der Exit eines Assets bzw. einer Miteigentumsposition erfolgt aufgrund des erteilten Mandats gemäss deal-spezifischem Verkaufsprozess, einschliesslich Auswahl von Vermarktungskanälen, Verhandlung, Abschluss mit Endkäufern und Settlement (vgl. AGB Ziff. 3.9 sowie Ziff. 7).
4.4 Soweit für einen Deal Nebenabreden oder Zusatzleistungen erforderlich sind, kann das Mandat auch die Koordination und den Abschluss deal-notwendiger Zusatzverträge umfassen, insbesondere in Bezug auf Transport, Lagerung, Versicherung, Prüfungen, Treuhand und Zahlungsabwicklung, wobei solche Leistungen häufig durch Drittanbieter erbracht werden (vgl. AGB Ziff. 3.11 sowie Ziff. 17.4).
5.1 Für zentrale Funktionen wie Erwerb oder Zeichnung tokenisierter Einheiten, Transaktionen, Dokumentenupload, Zahlungs- und Abwicklungsfunktionen sowie Zugriff auf Deal-Reporting ist eine Registrierung erforderlich (vgl. AGB Ziff. 4.1).
5.2 Der Nutzer gewährleistet die Richtigkeit und Aktualität sämtlicher Angaben und aktualisiert Änderungen unverzüglich. Unvollständige oder widersprüchliche Angaben können zu Einschränkungen, Sperrungen oder Verweigerung von Transaktionen führen (vgl. AGB Ziff. 4.2 sowie Ziff. 19).
5.3 Der Nutzer ist verpflichtet, Zugangsdaten sorgfältig zu verwahren und vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Der Nutzer informiert die FinanceFarm AG unverzüglich, sobald er einen Verdacht auf unbefugten Zugriff oder sonstige Sicherheitsverletzungen hat (vgl. AGB Ziff. 4.3).
5.4 Handelt der Nutzer im Namen einer juristischen Person, bestätigt er seine Vertretungsberechtigung und das Vorliegen aller erforderlichen internen Zustimmungen. Die FinanceFarm AG kann Nachweise verlangen und den Zugang bei fehlender oder zweifelhafter Vertretungsbefugnis verweigern (vgl. AGB Ziff. 4.5).
6.1 Der Nutzer trägt die Verantwortung dafür, dass seine technischen Systeme die innerhalb der Plattform kommunizierten Systemvoraussetzungen erfüllen. Die FinanceFarm AG kann technische Mindestanforderungen definieren und anpassen, soweit dies für Betrieb, Sicherheit oder Compliance erforderlich ist (vgl. AGB Ziff. 16.3).
6.2 Soweit tokenisierte Einheiten eingesetzt werden, kann eine kompatible Wallet-Adresse erforderlich sein. Der Nutzer ist für Einrichtung, Verwaltung, Sicherheit und Kompatibilität seiner Wallet verantwortlich (vgl. AGB Ziff. 6.1 und Definition „Wallet“ in AGB Ziff. 1).
6.3 Die FinanceFarm AG hat keinen Zugriff auf Private Keys oder Seed Phrases. Bei Verlust, Diebstahl oder Kompromittierung kann eine Wiederherstellung regelmässig ausgeschlossen sein, und der Nutzer anerkennt, dass dies zu unwiederbringlichen Verlusten führen kann (vgl. AGB Ziff. 6.2).
6.4 Soweit die Abwicklung über Smart Contracts erfolgt, anerkennt der Nutzer technische Risiken sowie die Möglichkeit, dass fehlerhafte Nutzerangaben, Drittanbieterfehler oder Sicherheitsvorfälle zu Verlusten führen können (vgl. AGB Ziff. 6.3 sowie Ziff. 15).
7.1 Die FinanceFarm AG ist berechtigt und verpflichtet, die anwendbaren Vorschriften zur Bekämpfung der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung sowie sonstige Compliance- und Sanktionsvorgaben einzuhalten. Der Nutzer verpflichtet sich, alle für die Identifikation und Prüfung erforderlichen Informationen und Dokumente vollständig, korrekt und fristgerecht zur Verfügung zu stellen und bei Rückfragen mitzuwirken (vgl. AGB Ziff. 5.1).
7.2 Der Nutzer anerkennt, dass die FinanceFarm AG Transaktionen, Einzahlungen, Auszahlungen, Deal-Teilnahmen oder Claims vorübergehend sperren oder verweigern kann, wenn KYC/AML-Abklärungen, Herkunfts- oder Plausibilitätsprüfungen oder behördliche Anordnungen dies erfordern (vgl. AGB Ziff. 5.3 sowie Ziff. 7.4).
7.3 Erreicht oder überschreitet ein Investor mit täglichen Investitionen einen Betrag von USD 1'000 (oder Gegenwert), kann ein zusätzlicher KYC/AML-Prozess ausgelöst werden, bevor weitere Investitionen freigeschaltet werden (vgl. AGB Ziff. 5.2).
8.1 Die FinanceFarm AG kann Deals nach unterschiedlichen Parametern strukturieren. Soweit innerhalb der Plattform Rotationsmodelle wie D-3, D-6 oder D-9 vorgesehen sind, dienen diese Modelle der Festlegung von Zielzeiträumen für Haltedauer, Vermarktung und Exit. Der Nutzer anerkennt, dass solche Zeiträume Ziel- und Planungswerte darstellen, deren tatsächliche Umsetzung von Marktbedingungen und operativen Faktoren abhängig ist (vgl. AGB Ziff. 8.1).
8.2 Soweit innerhalb eines Deals eine Buy-Back-Option oder ein Rückkaufmechanismus vorgesehen ist, ergeben sich die Bedingungen ausschliesslich aus den Deal-Parametern und den dealbezogenen Vertragsdokumenten. Der Nutzer anerkennt, dass eine Buy-Back-Option nur dann besteht, wenn sie ausdrücklich als Bestandteil des jeweiligen Deals ausgewiesen und vom Nutzer akzeptiert wurde (vgl. AGB Ziff. 8.6 und Definition „Buy-Back-Option“ in AGB Ziff. 1).
8.3 Die FinanceFarm AG ist berechtigt, Strategien, Deal-Parameter und Prozessschritte nach pflichtgemässem Ermessen anzupassen, soweit dies zum Schutz der Miteigentümeranteile, zur Risikoreduktion oder zur Einhaltung gesetzlicher bzw. regulatorischer Vorgaben erforderlich ist (vgl. AGB Ziff. 8.2 sowie Ziff. 3.12).
9.1 Die FinanceFarm AG kann zur Abwicklung von Einzahlungen und Auszahlungen separate dealbezogene Konten, Escrow-Strukturen oder Zahlungsdienstleister einsetzen. Einzahlungen und Auszahlungen werden dealbezogen getrennt erfasst, soweit dies im Deal vorgesehen ist (vgl. AGB Ziff. 7.1 und Definition „Escrow-/Deal-Konto“ in AGB Ziff. 1).
9.2 Einzahlungen können bis zum rechtlichen Abschluss des Kaufgeschäfts auf einem Escrow-/Deal-Konto gehalten werden. Für die Zwischenhaltung besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Verzinsung oder Entschädigung, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist (vgl. AGB Ziff. 7.2).
9.3 Die FinanceFarm AG ist berechtigt, Auszahlungen oder Ausschüttungen solange zurückzuhalten, bis die Abwicklungsvoraussetzungen gemäss Deal-Logik erfüllt sind. Der Nutzer anerkennt, dass hierzu insbesondere der Eingang und die endgültige Verbuchung des Verkaufserlöses, Statusereignisse sowie gegebenenfalls technische Bestätigungen innerhalb der Plattform oder – sofern vorgesehen – on-chain Ereignisse gehören können (vgl. AGB Ziff. 7.3 und Ziff. 7.4).
10.1 Soweit eine Ausschüttung, Auszahlung oder Zuweisung innerhalb eines Deals über einen Claim-Prozess erfolgt, anerkennt der Nutzer, dass der Anspruch erst dann ausgelöst werden kann, wenn die Plattform den jeweiligen Deal als auszahlungsreif kennzeichnet und die Voraussetzungen gemäss Deal-Logik erfüllt sind (vgl. AGB Ziff. 7.3 sowie Definition „Claim“ in AGB Ziff. 1).
10.2 Der Nutzer anerkennt, dass die Auszahlung oder Zuweisung an die von ihm hinterlegten Angaben und Abwicklungswege gebunden ist und dass fehlerhafte Angaben, unvollständige KYC/AML-Daten oder technische Probleme beim Nutzer zu Verzögerungen führen können (vgl. AGB Ziff. 6.1 bis 6.3 sowie Ziff. 5.1 bis 5.3).
10.3 Die FinanceFarm AG kann zur Vermeidung von Fehlzuweisungen, Betrug oder regulatorischen Verstössen zusätzliche Prüfungen vornehmen, bevor ein Claim endgültig ausgeführt wird. Solche Prüfungen stellen keine Pflichtverletzung dar, soweit sie sachlich begründet sind (vgl. AGB Ziff. 5.3 und Ziff. 7.4).
11.1 Kommt ein beabsichtigtes Kauf- oder Beteiligungsgeschäft nicht zustande, so werden bereits geleistete Einzahlungen grundsätzlich zurückgeführt, soweit die Mittel noch nicht vertragsgemäss verwendet wurden oder soweit keine zwingenden Gründe entgegenstehen (vgl. AGB Ziff. 7.6).
11.2 Für die Zeit zwischen Einzahlung und Rückzahlung besteht grundsätzlich kein Zinsanspruch, sofern nicht zwingendes Recht oder eine explizite deal-spezifische Regelung etwas anderes vorsieht. Der Nutzer anerkennt zudem, dass Gebühren von Banken, Zahlungsdienstleistern oder Umrechnungsstellen anfallen können und dass solche Drittgebühren im Rahmen der Plattformbedingungen belastet werden dürfen, sofern diese Gebühren nicht von der FinanceFarm AG verursacht oder übernommen wurden (vgl. AGB Ziff. 7.5 und Ziff. 7.6).
12.1 Die FinanceFarm AG kann zur Vermarktung unterschiedliche Kanäle einsetzen, insbesondere Auktionshäuser, Händler- oder Käufernetzwerke, private Käufergruppen, Leasingmodelle oder – soweit angeboten – In-App-Auktionen. Der Nutzer anerkennt, dass aus der Wahl eines Vermarktungskanals kein Anspruch auf einen bestimmten Verkaufskanal abgeleitet werden kann (vgl. AGB Ziff. 3.5).
12.2 Soweit In-App-Auktionen angeboten werden, gelten die innerhalb der Plattform publizierten Auktions- und Abwicklungsregeln. Der Nutzer anerkennt, dass Auktionen Mindestpreise, Kautionsmodelle und Settlement-Regeln enthalten können und dass Verstösse zu Sperrung, Rückabwicklung oder Schadloshaltung führen können, soweit dies rechtlich zulässig ist (vgl. AGB Ziff. 19 sowie deal-spezifische Regeln gemäss AGB Ziff. 2.2).
13.1 Soweit Leistungen durch Drittanbieter erbracht werden, insbesondere Transport, Lagerung, Versicherung, Treuhand, Prüfstellen, Zahlungsdienstleister, Wallet-Anbieter oder Infrastrukturprovider, gelten ergänzend deren Bedingungen. Die FinanceFarm AG ist – soweit nicht ausdrücklich anders festgehalten – nicht Vertragspartei der Drittleistung (vgl. AGB Ziff. 3.11 sowie Ziff. 17.4).
13.2 Der Nutzer nimmt zur Kenntnis, dass je nach Zahlungsweg, Währung und Drittanbieter Gebühren, Abzüge und Umrechnungskosten anfallen können. Massgeblich sind die innerhalb der Plattform kommunizierten Bedingungen sowie die AGB (vgl. AGB Ziff. 7.5 und Ziff. 7.6).
14.1 Die FinanceFarm AG erbringt keine individuelle Anlageberatung und keine Steuer- oder Rechtsberatung. Sämtliche Informationen, Darstellungen, Deal-Parameter und Inhalte dienen ausschliesslich der allgemeinen Orientierung und stellen keine Empfehlung oder Zusicherung dar (vgl. AGB Ziff. 15.1).
14.2 Der Nutzer anerkennt, dass Transaktionen mit realen Sachwerten sowie deren technische Abwicklungslogiken erhebliche Risiken beinhalten können. Der Nutzer anerkennt insbesondere Markt-, Liquiditäts-, Zeit-, Compliance- und Technologierisiken und nimmt zur Kenntnis, dass je nach Deal-Struktur ein teilweiser oder vollständiger Verlust möglich ist (vgl. AGB Ziff. 15 sowie ergänzend Ziff. 6.3).
15.1 Sämtliche Rechte an der Plattform, einschliesslich Quellcode, Datenmodellen, Designs, Marken, Logos, Texten, Grafiken und Deal-Strukturen, stehen der FinanceFarm AG oder ihren Lizenzgebern zu. Der Nutzer erhält ein beschränktes, nicht ausschliessliches, nicht übertragbares und jederzeit widerrufliches Recht, die Plattform im Rahmen dieser Nutzungsbedingungen zu nutzen (vgl. AGB Ziff. 13.1).
15.2 Der Nutzer verpflichtet sich, keine Sicherheitsmechanismen zu umgehen, keine automatisierten Auslese- oder Scraping-Methoden einzusetzen und keine Reverse-Engineering-Handlungen vorzunehmen, soweit dies nicht ausdrücklich erlaubt ist. Bewertungslogiken, Scoring-Modelle und Strukturierungslogiken gelten als Geschäftsgeheimnisse (vgl. AGB Ziff. 13.3 und Ziff. 19).
15.3 Nutzer behalten ihre Rechte an hochgeladenen Inhalten, räumen der FinanceFarm AG jedoch die für Betrieb, Deal-Abwicklung, Vermarktung, Reporting und Pflichterfüllung erforderlichen Nutzungsrechte ein (vgl. AGB Ziff. 13.2).
16.1 Die FinanceFarm AG verarbeitet Personendaten gemäss der jeweils gültigen Datenschutzerklärung. Der Nutzer anerkennt, dass im Zusammenhang mit KYC/AML- und Compliance-Prozessen zusätzliche Datenkategorien verarbeitet werden können (vgl. AGB Ziff. 14.1).
16.2 Zur Nachvollziehbarkeit, Sicherheit und Auditierbarkeit werden Deal- und Transaktionsdaten protokolliert, einschliesslich Zeitstempel, Statusinformationen, Zahlungsbestätigungen, Wallet-Adressen, Smart-Contract-Events sowie Systemlogs, soweit dies für Betrieb und Abwicklung erforderlich ist (vgl. AGB Ziff. 14.2 sowie ergänzend Ziff. 3.4).
17.1 Die FinanceFarm AG bemüht sich um hohe Verfügbarkeit, übernimmt jedoch keine Garantie für unterbruchfreien oder jederzeit fehlerfreien Betrieb. Wartungen, Updates, Sicherheitsmassnahmen, technische Störungen oder Einschränkungen einzelner Funktionen können auftreten (vgl. AGB Ziff. 16.1).
17.2 Die FinanceFarm AG ist berechtigt, die Plattform weiterzuentwickeln und Funktionen anzupassen, zu erweitern oder einzustellen, insbesondere zur Erhöhung der Sicherheit, zur Risikoreduktion oder zur Einhaltung rechtlicher Vorgaben (vgl. AGB Ziff. 16.3).
17.3 Die FinanceFarm AG ist berechtigt, diese Nutzungsbedingungen anzupassen, soweit dies aus sachlichen Gründen erforderlich ist. Für bereits bestätigte Deals bleiben die zum Bestätigungszeitpunkt geltenden dealbezogenen Bedingungen massgeblich, soweit rechtlich zulässig (vgl. AGB Ziff. 16.4 sowie AGB Ziff. 2.2).
18.1 Der Nutzer kann das Benutzerkonto grundsätzlich jederzeit schliessen, soweit keine offenen Deals, ausstehenden Abwicklungen oder gesetzliche Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Der Nutzer anerkennt, dass bei laufenden Deals die dealbezogene Abwicklung fortgeführt werden muss (vgl. AGB Ziff. 19.1 und Ziff. 19.4).
18.2 Die FinanceFarm AG ist berechtigt, ein Benutzerkonto vorübergehend zu sperren oder zu schliessen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, insbesondere bei AGB-Verstössen, nicht erfüllten KYC/AML-Anforderungen, Verdacht auf Missbrauch oder bei behördlichen Anordnungen (vgl. AGB Ziff. 19.3).
18.3 Bestimmungen zu Haftung, Datenschutz, Freistellung, Vertraulichkeit, Logging sowie anwendbarem Recht und Gerichtsstand wirken nach Beendigung fort, soweit sie ihrem Zweck nach fortgelten müssen (vgl. AGB Ziff. 19.4).
19.1 Die Plattform wird, soweit rechtlich zulässig, „wie besehen“ und „wie verfügbar“ bereitgestellt. Die FinanceFarm AG übernimmt keine Gewährleistung für Fehlerfreiheit, ununterbrochene Verfügbarkeit oder bestimmte Kompatibilität (vgl. AGB Ziff. 17.1).
19.2 Soweit rechtlich zulässig, ist die Haftung der FinanceFarm AG auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie zwingende gesetzliche Haftung beschränkt; insbesondere wird eine Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn und reine Vermögensschäden ausgeschlossen (vgl. AGB Ziff. 17.3).
19.3 Der Nutzer verpflichtet sich, die FinanceFarm AG sowie deren Organe, Mitarbeitende und Hilfspersonen von Ansprüchen Dritter freizustellen, die im Zusammenhang mit der Nutzung der Plattform oder Pflichtverletzungen des Nutzers entstehen, einschliesslich angemessener Abklärungs- und Rechtsverfolgungskosten (vgl. AGB Ziff. 18).
20.1 Diese Nutzungsbedingungen können in deutscher und englischer Sprache zur Verfügung gestellt werden. Für die Auslegung ist der schweizerische Auslegungskanon massgeblich; bei Widersprüchen oder unterschiedlichem Verständnis zwischen der deutschen und der englischen Fassung geht die deutsche Fassung vor und ist verbindlich (vgl. AGB Ziff. 21.5).
20.2 Auf diese Nutzungsbedingungen findet Schweizer Recht Anwendung, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG), soweit dessen Ausschluss zulässig ist (vgl. AGB Ziff. 21.4).
20.3 Abweichend von der Gerichtsstandsregel in den AGB (vgl. AGB Ziff. 21.4) vereinbaren die Parteien für Streitigkeiten oder Ansprüche, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesen Nutzungsbedingungen und der Nutzung der Plattform ergeben, soweit gesetzlich zulässig den ausschliesslichen Gerichtsstand Basellandschaft. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben vorbehalten.